So haben Hersteller reagiert:

Green Grocer's Gemüsemix mit Romanesco ehemals Green Grocer’s Blumenkohl Romanesco

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Änderung: Produktname der Zusammensetzung angepasst
Geändert

Die Zutaten Blumenkohl und Romanesco stehen auf der Schauseite durch die Sortenbezeichnung und die Abbildung im Mittelpunkt. Tatsächlich enthält die Gemüsemischung jedoch mehr grüne Bohnen als Romanesco. Dies können Verbraucher unserer Meinung nach aufgrund der Produktaufmachung so nicht erwarten. Der Anbieter sollte den Produktnamen entsprechend ändern.

Auf der Vorderseite der Packung ist groß "Blumenkohl und Romanesco" aufgedruckt, darunter zwar ein Bild, auf dem neben dem genannten Gemüse auch Bohnen zu erkennen sind. Aber man ist ja als Kunde inzwischen darin geschult, dass man den Schaubildern nicht vertrauen kann, weshalb ich dem Bild auch keine weitere Beachtung schenkte beim Kauf. Bei der Zubereitung stellte ich dann leider fest, dass zumindest 30 % des Inhaltes aus Brechbohnen bestanden. Bedauerlicherweise auch dann erst die Inhaltsangaben auf der Packungsrückseite gelesen, wo an erster Stelle "Blumenkohl (39 %)", gefolgt von "Brechbohnen" (OHNE Prozent-/Gewichtsangabe) und schließlich "Romanesco (20 %)" aufgeführt sind. Dadurch fühle ich mich massiv getäuscht, schon, weil ich kein besonderer Bohnenliebhaber bin! Frage mich auch, ob die fehlende Mengenangabe hinsichtlich der Bohnen rechtens ist...
Verbraucherin aus München vom 28.02.2015

Darum geht’s:

Die Sorte der TK-Gemüsemischung heißt Blumenkohl & Romanesco. Die Abbildung zeigt einen Teller mit Blumenkohl- und Romanesco-Röschen sowie grünen Bohnen. Nach der Zutatenliste stecken 39 % Blumenkohl, zwischen 21 und 39 % grüne Bohnen und 20 % Romanesco in der Packung.

Das ist geregelt:

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV), dürfen Informationen über Lebensmittel nicht in die Irre führen, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels. Unter Eigenschaften wird unter anderem auch die Zusammensetzung eines Lebensmittels verstanden. Solche Irreführungen sind auch in der Werbung und in der Aufmachung und Darbietung des Lebensmittels unzulässig.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Der Anbieter nennt und bildet Zutaten auf der Verpackung ab, bei deren Anblick der Verbraucher auf die vorhandenen Zutaten schließen kann. Unseres Erachtens sollten Verbraucher daraus nicht nur die Zutaten sondern auch die Mengenverhältnisse der Zutaten ableiten können. Beim vorliegenden Produkt wird der Verbraucher hauptsächlich Blumenkohl und Romanesco erwarten und nicht mehr grüne Bohnen als Romanesco.

Fazit:

Bereits die Produktaufmachung auf der Schauseite sollte klar stellen, dass die Gemüsemischung aus drei Gemüsearten besteht.

Stellungnahme der COPACK Tiefkühlkost Produktionsgesellschaft mbH, Bremerhaven

Kurzfassung:

Bei der Namensgebung wurde zur Abgrenzung zu anderen Produkten neben Blumenkohl der sonst selten verwendete Romanesco gewählt. Als Informationsquelle für Verbraucher dient das Zutatenverzeichnis aus dem hervorgeht, dass der Anteil an Brechbohnen zwischen 21 und 38 % liegt. Auch wenn wir hier keine Täuschung des Verbrauchers sehen, wird der Produktname bei der nächsten Verpackungsauflage angepasst.

Ergebnis

Der Anbieter hat den Produktnamen der Zusammensetzung der Gemüsemischung angepasst. Ab Dezember 2015 wird das Produkt in geänderter Verpackung im Handel sein.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de