So haben Hersteller reagiert:

Galbani Ricotta

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Änderung: Zutatenliste und Aufbewahrungsbedingungen jetzt lesbar
Geändert

Die Zutatenliste ist so winzig klein gedruckt und die deutsche Version irgendwo mittendrin. Das kann kein Mensch entziffern.
Verbraucherin aus Darmstadt  vom 28.03.2014

Zusammenfassung:

Die Zutatenliste auf der Rückseite ist aus Sicht der Verbraucherzentrale kaum zu entziffern. Die Vielzahl der verwendeten Sprachen verringert die Auffindbarkeit und Lesbarkeit.
Bei Pflichtangaben muss der Anbieter durch eine Schriftgröße, die von Personen mit normaler Sehkraft gut lesbar ist, ein rasches Auffinden ermöglichen.

Darum geht's:
Die Zutatenliste und die Angaben zur Aufbewahrung stehen in acht Sprachen auf der Rückseite. Die Schriftgröße beträgt etwa 4 Punkt.

Das ist geregelt:
Nach der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LMKV) müssen die Pflichtkennzeichnungselemente an gut sichtbarer Stelle deutlich lesbar und unverwischbar angebracht sein. Das gilt daher auch für die Zutatenliste.

So sieht's die Verbraucherzentrale:
Wie gut die Kennzeichnung auffindbar ist, hängt neben dem Kontrast zum Hintergrund vor allem von der Schriftgröße ab. Die Vorgaben der LMKV dazu sind mit „gut lesbar“ eine schlecht messbare Größe. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale ist hier die Schrift ohne Lupe nicht lesbar.

Fazit:
Der Anbieter sollte die Schriftgröße erhöhen.

Stellungnahme der Lactalis Deutschland GmbH, Kehl am Rhein

Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 01.04.2014 liegt kein Antwortschreiben des Anbieters vor.

Ergebnis

Bei einem Marktcheck im März 2015 hat die Verbraucherzentrale  festgestellt, dass der Anbieter die Kennzeichnung verschlankt und die Schriftgröße geändert hat.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de