So haben Hersteller reagiert:

Erdmann Hauser Bulgur aus Buchweizen

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Änderung: Korrigiert: Buchweizenbulgur mit möglichen Spuren von Gluten nicht mehr für eine glutenfreie Ernährung empfohlen
Geändert

Ich leide an der Krankheit Zöliakie und muss auf eine glutenfreie Ernährung achten.
Da Buchweizen von Natur aus glutenfrei ist, wie ich weiß und wie es extra noch auf der Verpackung steht ("Buchweizen hat keinen Kleber, eignet sich daher für die glutenfreie Ernährung"), war ich überrascht, als ich von einer Bekannten vor dem Produkt gewarnt wurde. Es sei unter Zöliakie-Patienten bekannt, dass es zu Unverträglichkeiten führen könne.
Laut Zutatenliste enthält das Produkt aber ausschließlich "Buchweizen", weitere Zusätze werden nicht genannt. Buchweizen ist ein von Natur aus glutenfreies Produkt und für Zöliakiepatienten geeignet. Ein Hinweis "... kann Spuren von ... enthalten" ist auf der Verpackung auch nicht zu finden.
Meine telefonische Nachfrage beim Hersteller ergab, dass tatsächlich bei der Produktion Spuren von Gluten ins Produkt gelangen können. Die Dame am Telefon wusste "sofort", von was ich sprach! Sie bestätigte mir, dass das Produkt aufgrund der Kontamination bei der Produktion nicht für Zöliakiepatienten geeignet sei und deshalb auch nicht durch die durchgestrichene Ähre der Deutschen Zöliakie Gesellschaft gekennzeichnet wurde. Das wüssten die Betroffenen in der Regel. Ich möchte mich damit nicht zufrieden geben. Der Verzehr eines solchen Produktes ist für einen Zöliakiepatienten mit großen gesundheitlichen Problemen und Spätfolgen verbunden.
Frau S. aus Frankfurt vom 14.05.2014

Zusammenfassung:
Unserer Ansicht nach muss die Werbung mit „eignet sich hervorragend zur glutenfreien Ernährung“ stimmen und schließt daher auch Spuren von Gluten im Lebensmittel aus.
Da der Anbieter nach eigener Auskunft die Kontamination mit Spuren von Gluten nicht ausschließen kann, muss er den Werbehinweis von der Verpackung entfernen.

Darum geht´s:
Auf einer Packung Bulgur aus Buchweizen steht in Produktbeschreibung auf der Rückseite unter anderem folgende Empfehlung „Buchweizen hat keinen Kleber, eignet sich daher hervorragend zur glutenfreien Ernährung …“.
Menschen, die an einer Unverträglichkeit auf Gluten (Zöliakie) leiden, müssen selbst minimale Spuren von Gluten meiden, also eine streng glutenfreie Ernährung einhalten. Gluten ist ein Bestandteil des Klebereiweißes verschiedener Getreidearten. Das so genannte Pseudogetreide Buchweizen ist ein Knöterichgewächs, es enthält kein Klebereiweiß. Werden in einem Betrieb außer Buchweizen glutenhaltige Getreidearten verarbeitet, so sind Spuren von Gluten auch in den von Natur aus glutenfreien Produkten nicht sicher auszuschließen.
Die Verbraucherin empfindet daher die Empfehlung des Anbieters als widersprüchlich und gesundheitlich gefährlich.

Das ist geregelt:
Die Verordnung (EG) Nr. 41/2009 zur Zusammensetzung und Kennzeichnung von Lebensmitteln, die für Menschen mit einer Glutenunverträglichkeit geeignet sind, regelt unter anderem die Kennzeichnung glutenfreier Produkte.
Produkte mit der Kennzeichnung „glutenfrei“ dürfen gemäß dieser Verordnung höchstens 20 Milligramm Gluten je Kilogramm Produkt enthalten. Diese Restmengen sind zulässig, da die Herstellung vollständig glutenfreier Lebensmittel einen erheblichen technischen Aufwand bedeutet.
Die Kennzeichnung einer Kontamination mit Spuren von Gluten von Lebensmitteln ohne glutenhaltige Zutaten durch die vorherige oder gleichzeitige Produktion glutenhaltiger Lebensmittel ist nicht geregelt.
 

So sieht´s die Verbraucherzentrale:
Lebensmittelrechtlich ist nur die Kennzeichnung glutenhaltiger Zutaten und die Kennzeichnung mit „glutenfrei“ klar geregelt. Der Anbieter hat für das Produkt weder glutenhaltige Zutaten eingesetzt, noch hat er den Bulgur aus Buchweizen als „glutenfrei“ beworben. Verbraucher werden jedoch unserer Ansicht nach die spezielle Empfehlung eines von Natur aus glutenfreien Lebensmittels für eine glutenfreie Ernährung ebenso als Garantie verstehen, dass im Lebensmittel auch Spuren von Kleberweiß ausgeschlossen sind.

Fazit:
Der Anbieter sollte daher die Werbung entfernen.

Stellungnahme der ErdmannHAUSER Getreideprodukte GmbH, Erdmannhausen

Kurzfassung, erstellt durch die Verbraucherzentrale:
Der Satz auf der Rückseite der Bulgur-Verpackung „Buchweizen hat keinen Kleber, eignet sich daher für die glutenfreie Ernährung“ wurde gestrichen und hinzugefügt, dass „Spuren von Gluten“ enthalten sein können. Die Tüten mit dem korrigierten Text sind bereits im Umlauf.

Ergebnis

Der Anbieter hat die Kennzeichnung umgehend geändert und weist nun auf mögliche Spuren vpon Gluten im Produkt hin.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de