Das ärgert beim Einkauf:

Ehrmann Almighurt Weiße Schokolade-Cocos

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Gehalte an Schokolade und Kokosnuss sind schön gerechnet.
getaeuscht

Auf den ersten Blick wirken die Anteile an Kokosnuss und Schokolade im Joghurt deutlich größer, als sie tatsächlich sind. Denn nur, wenn die Käufer wahrnehmen, dass sich Mengenangaben nur auf einen Bruchteil des Produktes beziehen, können Sie mittels Berechnung den Gehalt im Gesamtprodukt erfahren. Da der Hersteller die beiden Zutaten benennt und abbildet, sollte er die Mengen auch klar bezogen auf das Gesamtprodukt beziffern. Verbraucherfreundlich wäre außerdem die Mengen bereits auf der Schauseite anzugeben.

Die Beschriftung "Joghurt mild mit 18 % Weiße Schokolade-Cocos Zubereitung (mit 11 % weißer Schokolade, 11 % Cocos) 3,8 % Fett im Milchanteil." täuscht hier auf den ersten Blick zweistellige Prozentanteile von Cocos und Schokolade vor, obwohl nicht einmal 2 % von Frucht- und Schokoladenanteilen enthalten sind. Dies ist Augenwischerei! Klarheit sieht anders aus!
Verbraucher aus München vom 20.02.2019

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Darum geht’s:

Neben der Sortenbezeichnung „Weiße Schokolade-Cocos“ zeigen die Fotos auf Schauseite und Deckel ein Stück weiße Schokolade und eine halbe Kokosnuss. Die Bezeichnung lautet "Joghurt mild mit 18 % Weiße Schokolade-Cocos Zubereitung (mit 11 % weißer Schokolade, 11 % Cocos) …“. Die Zutatenliste führt weiße Schokolade und Cocos ohne Mengenangaben auf. Der Geschmack ist durch Aroma verstärkt.

Das ist geregelt:

Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt grundsätzlich, dass Informationen über Lebensmittel nicht täuschen dürfen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Die Verordnung schreibt außerdem die Angabe der Menge für Zutaten vor, wenn diese Teil der Bezeichnung oder durch Worte, Bilder oder eine graphische Darstellung hervorgehoben sind. Der Arbeitskreis Lebensmittelchemischer Sachverständiger der Länder und des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (ALS) hat in seiner Sitzung 2019 festgestellt, dass bei Milchprodukten mit Fruchtzubereitung die Mengenkennzeichnung der Fruchtzubereitung grundsätzlich ausreicht. Allerdings sei bei der bildlichen, graphischen oder textlichen Hervorhebung von Früchten, die Menge dieses Fruchtanteils bezogen auf das Gesamterzeugnis zu deklarieren.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Verbraucher wollen in der Regel wissen, welche Menge einer ausgelobten Zutat im Gesamtprodukt, also 100 Prozent steckt. Hier erfahren sie nur den prozentualen Anteil in 18 Prozent einer zusammengesetzten Zutat. Die tatsächlichen Mengen betragen mit jeweils 1,98 Prozent im Joghurt nur einen Bruchteil der deklarierten elf Prozent. Wenn Verbraucher überhaupt wahrnehmen, dass sich die Angaben zur Menge nur auf einen Teil des Produktes beziehen, ist Ihnen nicht zumutbar, die tatsächlichen Mengen zu berechnen. Ohne Bezug der Mengen auf das Gesamtprodukt können sie den Joghurt außerdem nicht qualitativ mit ähnlichen Joghurts vergleichen.

Fazit:

Die Ehrmann AG sollte die Mengen für die Schokolade und Kokosnuss bezogen auf den Joghurt kennzeichnen. Verbraucherfreundlich wäre außerdem diesen Mengenanteil auf der Schauseite anzugeben.

Stellungnahme Ehrmann AG, Oberschönegg

Bei dem Produkt „Almighurt Weiße Schokolade-Cocos“ handelt es sich um einen Joghurt mit einer zusätzlichen, wertgebenden „Weiße-Schokolade-Cocos“ Zubereitung. Durch die prozentuale Angabe der zugesetzten Zubereitung, als auch der darin enthaltenen weißen Schokolade sowie Cocos, geben wir unseren Verbrauchern einen transparenten Einblick in die Rezeptur und die Zusammensetzung unseres Produktes. Einer Konsumententäuschung müssen wir entschieden widersprechen.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de