Das ärgert beim Einkauf:

Corny Schoko Banane

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Werbung weckt falsche Erwartung an den Bananengehalt im Riegel
getaeuscht

Der Müsliriegel wirbt auffallend in Wort und Bild mit natürlichen Zutaten wie Banane und Honig. Tatsächlich handelt es sich um einen Riegel, der überwiegend mit Zucker gesüßt ist und nur drei Prozent Banane enthält. Der Hersteller sollte die Verpackung so gestalten, dass Aussagen und Bilder die tatsächliche Zusammensetzung widerspiegeln.

Das Produkt "Corny (Müsliriegel) Schoko-Banane“ suggeriert, dass ein ausreichender Anteil an Frucht (hier: Banane) in dem Produkt enthalten ist. Auf der Papp-Umverpackung für 6 Riegel wird auch noch "mit leckeren Bananen" geworben. Banane ist allerdings nur zu drei Prozent des Gesamtproduktes enthalten. Zur Verdeutlichung: Bei einem Riegel (= 25 Gramm) macht das sagenhafte 0,75 Gramm Banane und dürfte (geschätzt) eine Viertel Scheibe sein. Der intensive Geruch/Geschmack nach Banane stammt wohl ausschließlich von den zugesetzten Aromen. Ehrlicher wäre es, das Produkt als "mit Bananengeschmack" zu kennzeichnen.
Verbraucherin aus Tübingen vom 31.12.2017

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Darum geht’s:

Auf der Vorderseite der Verpackung des Müsliriegels sind neben dem Produktnamen „Corny Schoko Banane“ auch Abbildungen eines Schokoladenstückes, einer Bananenscheibe, eines Honiglöffels und einer Getreideähre aufgedruckt. Auf der Rückseite der Umverpackung des Kartons stehen zusätzlich zutatenbezogene Werbeaussagen, beispielsweise „mit leckeren Bananen“. Die Zutatenliste weist den Anteil an Bananen mit drei Prozent aus. Dies entspricht umgerechnet 0,75 Gramm Bananen in einem 25-Gramm-Riegel. Zusätzlich enthalten die Riegel „natürliches Aroma“.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschend sein, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels wie die Zusammensetzung. Dieser in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) festgelegte Grundsatz gilt auch für die Aufmachung und Bewerbung eines Produktes.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Der Hersteller wirbt auf der Verpackung mehrfach mit der natürlichen Zutat Banane. Wir können daher nachvollziehen, dass Verbraucher mehr Bananen erwarten Die tatsächliche Menge an Banane ist mit drei Prozent aus unserer Sicht zu gering für die geweckte Erwartung.

Fazit:

Der Hersteller sollte die Verpackung so gestalten, dass kein falscher Eindruck über die tatsächliche Zusammensetzung entsteht.

Stellungnahme Schwartauer Werke GmbH & Co. KGaA, Bad Schwartau

Kurzfassung:

Durch die Sortenbezeichnung „Schoko-Banane“ und die Verpackungsgestaltung werden genau die Zutaten benannt, die den charakteristischen Geschmack prägen. Das Zutatenverzeichnis informiert über die Mengenbestandteile. Dennoch haben wir die Kritik an unserem Produkt intensiv bewertet und werden durch eine kurzfristige Verpackungsanpassung der Rückseite den Zusatz „mit leckeren Bananen“ entfernen.

Ergebnis

Der Anbieter kündigt an, den Hinweis „mit leckeren Bananen“ auf der Verpackungsrückseite zu entfernen. Aus unserer Sicht beseitigt diese Maßnahme nicht das Täuschungspotenzial. Die meisten Verbraucher treffen Ihre Kaufentscheidung nach der Aufmachung der Schauseite eines Lebensmittels. Die weist hier unverändert durch die Abbildung von Banane und die Sortenbezeichnung Schoko-Banane auf einen wesentlichen Bananenanteil im Produkt hin.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de