So haben Hersteller reagiert:

Capri-Sonne Fruit Snack Banane & Kirsche

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Änderung: Nur die Zutatenliste offenbart: Ein Drittel der Fruchtmischung ist Apfel.
Geändert

Der „Fruit Snack Banane & Kirsche“ zeigt auf der Schauseite der Verpackung groß abgebildete Kirschen und Bananen. Erst ein Blick auf die Zutatenliste offenbart, dass das Fruchtmus zu fast einem Drittel aus Äpfeln besteht. Da die Vorder- und Sichtseite der Verpackung nur Bannen und Kirschen in Wort und Bild darstellt, ist es nachvollziehbar, wenn Verbraucher auch nur diese Früchte in einem Fruchtsnack erwarten. Der Hersteller sollte die Aufmachung den wesentlichen Zutaten entsprechend anpassen oder die Rezeptur verändern.

Ich wollte mal ein Fruchtmus haben, in dem keine Äpfel drin sind und habe mich sehr gefreut, dass es eines aus Bananen & Kirschen gibt – so steht es jedenfalls vorne drauf und die Abbildung zeigt auch nur Bananen und Kirschen – aber nein, hinten steht dann drauf, 30,7 % Apfelpüree. Das kann doch einfach mal vorne drauf stehen, oder ist das so schwer?
Verbraucherin aus Fürfeld vom 01.07.2015

Darum geht’s:

Das Mehrfruchtmus heißt „Banane & Kirsche“ und auch die Abbildung stellt nur diese beiden Früchte dar. Laut Zutatenliste besteht der Fruchtanteil neben 37 % Bananenpüree und 29,7 % Kirschsaft außerdem aus 30,7 % Apfel.

Das ist geregelt:

Laut Lebensmittelinformationsverordnung (Artikel 7 LMIV) dürfen Informationen über ein Lebensmittel nicht irreführend sein, insbesondere in Bezug auf seine Eigenschaften. Dazu zählt auch die Zusammensetzung eines Lebensmittels. Solche Irreführungen sind für die Aufmachung und die Werbung unzulässig.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Verbraucher können sich getäuscht sehen, wenn bei einem Lebensmittel äußerer Schein und tatsächlicher Inhalt deutlich voneinander abweichen. Nach unserer Einschätzung sollten Verbraucher sowohl die Hauptzutaten selbst als auch – zumindest in etwa – die Mengenverhältnisse aus den Abbildungen ableiten können. Wird jedoch eine Hauptzutat auf der Schauseite überhaupt nicht abgebildet und steht auch nicht im Produktnamen, ist eine solche Ableitung nicht möglich.

Fazit:

Der Anbieter sollte deshalb bei diesem Produkt auf der Schauseite der Verpackung auch Äpfel abbilden und mit Namen in der Sortenbezeichnung benennen oder die Rezeptur ändern.

Stellungnahme der Deutschen SiSi-Werke Betriebs GmbH, Heidelberg

Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale:

Lediglich die geschmacklich maßgeblichen Komponenten (d. h. Banane und Kirsche) wurden abgebildet, um den Verbrauchern zu vermitteln, welche Geschmacksrichtung sie bei dem konkreten Produkt erwarten dürfen. Um aber jeglicher Kritik vorzubeugen, werden wir künftig den – im Zutatenverzeichnis selbstverständlich klar deklarierten – Anteil Apfelpüree auch auf der Beutel-Vorderseite durch die Abbildung eines Apfelschnitzes kenntlich machen.

Ergebnis

Der Anbieter hat die Verpackung verändert, auch Äpfel sind jetzt gut sichtbar auf der Schauseite abgebildet. Die Produkte gehen in der geänderten Produktaufmachung seit Mitte Oktober 2015 in den Handel.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de