Das ärgert beim Einkauf:

Bienenwirtschaft Meissen Gelée Royal & Blüten Honig

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Gelée Royale und Blüten Honig gleichermaßen erwähnt aber nur 1 % Gelée Royale als Zutat.
getaeuscht

Gelée Royale und Blütenhonig werden auf dem Etikett gleichermaßen genannt, so dass der Eindruck entsteht, beide Zutaten seien in wesentlicher Menge enthalten. Verbraucher können sich getäuscht sehen, wenn sie feststellen, dass im Produkt nur 1 % Gelée Royale enthalten ist. Die Angabe von Zutaten auf dem Etikett sollte nicht über das Mengenverhältnis hinwegtäuschen.

Auf dem Glas ist auf der Rückseite zu lesen, dass der prominent genannte Gelée Royale nur zu 1 % enthalten ist. Auf der Website ist dieser geringe Anteil überhaupt nicht zu entnehmen.
Verbraucher aus Wöllstein vom 05.12.2015

Darum geht’s:

Auf dem Etikett steht in gleich großer Schrift „Gelée Royale & Blüten Honig“. Auf der Rückseite wird das Produkt als Zubereitung aus Gelée Royale & Honig bezeichnet und im Zutatenverzeichnis der Anteil an Gelée Royale mit 1 % angegeben.

Das ist geregelt:

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (Artikel 7 LMIV) dürfen Informationen über Lebensmittel nicht in die Irre führen, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels. Unter Eigenschaften wird unter anderem auch die Zusammensetzung eines Lebensmittels verstanden. Solche Irreführungen sind auch in der Werbung und in der Aufmachung und Darbietung des Lebensmittels unzulässig.

Nach der Honigverordnung (HonigV) dürfen einem Honig keine anderen Stoffe als Honig zugefügt werden. Werden weitere Zutaten verwendet, darf das Lebensmittel nicht mehr mit der Bezeichnung Honig verkauft werden.

Der Arbeitskreis Lebensmittelchemischer Sachverständiger (ALS) hat zur Kennzeichnung von Honig mit beigegebenen Lebensmitteln wie Zimt den Beschluss gefasst, dass die Bezeichnung beispielsweise „Zubereitung aus Honig und …“ lauten muss. „Zubereitung aus Blütenhonig und Gelée Royale“ wäre also korrekt.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Angabe Gelée Royale & Blüten Honig in gleich großer Schrift auf dem Etikett erweckt den Eindruck, dass die Zutaten Gelée Royale und Blütenhonig in wesentlichen Mengen im Produkt enthalten sind. Verbraucher können sich nachvollziehbar getäuscht sehen, wenn sie erst anhand der Zutatenliste auf der Rückseite feststellen, dass nur 1 % Gelée Royale enthalten ist.

Fazit:

Der Anbieter sollte bei der Bezeichnung des Produktes deutlich machen, dass es sich um eine Zubereitung aus Honig handelt und nur 1 % Gelee Royal verwendet wurde.

Stellungnahme der Bienenwirtschaft Meißen GmbH, Meißen

Kurzfassung:

Für ein Produkt aus 99 % Honig und 1 % Gelée Royale wird von amtlicher Seite "Gelée Royale mit Honig" empfohlen (lt. Honigverordnung). "Gelée Royale" müsste also sogar eher größer geschrieben werden als "Honig". Wir empfinden das rein sprachlich als Täuschung und haben uns daher als Kompromiss für die gleichgroße Schreibweise der beiden Zutaten entschieden, ohne eine davon übermäßig zu betonen.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de