Das ärgert beim Einkauf:

Berief Soja Latte Cappuccino

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Ein haltbares Getränk kann nicht frisch gebrüht sein
getaeuscht

Der Hersteller wirbt für das Getränk Soja Latte Cappuccino mit „frisch gebrüht“ und „21 Bio Arabica Kaffeebohnen pro Becher“. Da es sich jedoch nicht um ein frisches, sondern um ein haltbares Getränk handelt und es zudem zweifelhaft erscheint, dass für jeden Becher genau 21 Kaffeebohnen verarbeitet werden, sollte der Hersteller auf beide Werbeaussagen verzichten.

Bei dem Drink handelt es sich um einen ungekühlt haltbaren Drink, was bedeutet dann "frisch gebrüht"? Wie kann sichergestellt werden, dass genau 21 Kaffeebohnen in jedem Becher sind bzw. zur Herstellung jeden einzelnen Bechers verwendet wurden? Werden die Bohnen abgezählt?
Verbraucher aus Soest vom 03.09.2015

Darum geht’s:

Berief bietet ein Bio Sojagetränk mit Bio Röstkaffee an, das in einem Becher abgefüllt ist. Auf der Vorderseite des Bechers finden sich die beiden Hinweise „frisch gebrüht“ sowie „21 Bio Arabica Kaffeebohnen pro Becher“. Bei dem Getränk handelt es sich um einen ungekühlt haltbaren Drink, dessen Anteil an Arabica Kaffee zum Zeitpunkt des Verbrauchs nicht mehr „frisch gebrüht“ ist. Auch der exakte und kontinuierliche Verbrauch von 21 Kaffeebohnen pro Becher erscheint dem Verbraucher unrealistisch.

Das ist geregelt:

Laut Lebensmittelinformationsverordnung (Artikel 7 LMIV) dürfen Informationen über ein Lebensmittel nicht irreführend sein, insbesondere in Bezug auf seine Eigenschaften. Solche Irreführungen sind in der Werbung und in der Aufmachung des Lebensmittels unzulässig.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Unter „frisch gebrüht“ verstehen Verbraucher in der Regel ein Kaffeegetränk, das kurz vor dem Trinken zubereitet wurde. Wird jedoch ein haltbares Getränk damit beworben, können Verbraucher sich getäuscht sehen.  Die Aussage, dass in jedem Becher exakt 21 Arabica Kaffeebohnen verarbeitet werden, kann unseres Erachtens nicht der Realität entsprechen.

Fazit:

Der Hersteller sollte auf die beiden Werbeaussagen verzichten.

Stellungnahme der Berief Feinkost GmbH, Beckum

Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale:

Für die Herstellung der Produktes werden ausschließlich „Arabica Bio Kaffeebohnen“ eingesetzt, die in einem vorgeschalteten Prozess frischer vermahlen und gebrüht werden. Der so gewonnene Kaffee wird dann dem Sojadrink zugeführt. Anschließend wird das Produkt mittel UHT-Erhitzung mikrobiologisch stabilisiert. Die Aussage „frisch gebrüht“ kann suggerieren, dass es sich um einen Frischartikel handelt. Das ist nicht gegeben. Die Aussage zielte darauf hinaus, dass der Kaffee „frisch gebrüht“ ist. Im aktuellen Produktrelaunch wird die kontroverse Aussage von der Verpackung entfernt. Der Wareneinsatz wurde bestimmt und definiert, so dass die Aussage „mit 21 Bio Arabica Kaffeebohnen pro Becher“ getätigt wurde. Auch diese Aussage wird im geplanten Verpackungsrelaunch geändert.

Ergebnis

Der Hersteller hat mitgeteilt, dass er im Zuge eines Verpackungsrelaunchs auf den Hinweis „frisch gebrüht“ zukünftig verzichten und die Aussage mit „21 Bio Arabica Kaffeebohnen pro Becher“ ändern wird.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de