Das ärgert beim Einkauf:

Beckers Bester, Beispiel Sorte Apfel-Lemon

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Ohne Fruchtgehalt auf der Schauseite bleibt die Qualität auf den ersten Blick unklar
getaeuscht

Bei Verbrauchern kann durch den Produktnamen und die Abbildungen in Verbindung mit dem Hinweisen „mit Direktsaft“ und „100 % natürlich“ ein falscher Eindruck entstehen. Sie können bei der vorliegenden Aufmachung unserer Ansicht nach einen Saft aus 100 Prozent Frucht statt dem vorliegenden Nektar mit nur 52 % Fruchtgehalt erwarten. Um Missverständnissen vorzubeugen, sollte der Anbieter den Fruchtgehalt und die Bezeichnung "Apfel-Zitronen-Nektar Mit Direktsaft" auf die Schauseite schreiben.

Auf der Verpackung steht Apfel - Wacholder und in einem roten Balken etwas weiter unten: MIT DIREKTSAFT...ebenso nochmal ganz oben auf dem Produkt. Dies suggeriert, dass der Inhalt aus 100% Frucht, ohne Zuckerzusatz hergestellt ist! Noch dazu steht auf der Packung plakativ 100 % und dann etwas kleiner und weniger plakativ darunter das Wort natürlich! Wenn man die Inhaltsangabe durchliest, stellt man fest, dass der Direktsaftanteil aus gerade mal 55 % Apfelsaft und 9 % Zitronensaft besteht, der Rest ist Wasser, ZUCKER (!!!), 1% Wacholder-EXTRAKT (!!!) und Vitamin C (was durchaus nicht natürlich ist!). Nirgendwo steht was von Nektar o. ä. ! Der stolze Preis von 1,99 € lässt einem zusätzlich im Glauben, Direktsaft gekauft zu haben...bis man zuhause durch den Geschmack und dem Blick auf die Inhaltsliste eines besseren belehrt wird. Ich fühle mich getäuscht und fordere klarere Deklarationen!
Verbraucherin aus Berlin vom 08.07.2015

Auf dem 1 L Tetra Pack steht ganz groß Direktsaft, so wie auf den Direktsäften von Beckers auch. Ich wollte das Produkt in dem Glauben kaufen, einen Direktsaft zu erwerben, musste mir aber vom Verkäufer den Hinweis geben lassen, dass dort "Mit Direktsaft" steht. Ein Blick auf die Zutatenliste offenbarte auch, dass an erster Stelle Wasser steht und dort nur 52 % Saft drin sind. Die Kennzeichnung mit Direktsaft ist hier sehr irreführend, da diese Formulierung auf einen Direktsaft schließen lässt. Es kann doch nicht sein, das zwei Drittel Zuckerwasser sind und man dann mit Direktsaft schreiben darf? Auch geht aus der Zutatenliste nicht hervor, wie viel der 52 % Direktsaft sind. Man könnte ja auch mit Direktsaft schreiben, wenn dort 1 % Direktsaft und 51 % Konzentrat drin sind. So kann das keiner nachvollziehen und fühlt sich getäuscht.
Verbraucher aus Porta Westfalica vom 27.02.2015

Darum geht’s:

Der Kunde sieht auf der Schauseite des Kartons zwei Fruchtarten, Äpfel und Limetten, den Produktnamen Apfel-Lemon, die Hinweise „fruchtig und erfrischend“, „Mit Direktsaft“ und „100 % Natürlich“. Nur die Bezeichnung und die Zutatenliste auf der Rückseite des Produkts stellen klar, dass eine Mischung aus Wasser, Saft, Zucker und Vitamin C im Tetrapak steckt.

Das ist geregelt:

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV), dürfen Informationen über Lebensmittel nicht in die Irre führen, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels. Unter Eigenschaften wird unter anderem auch die Zusammensetzung eines Lebensmittels verstanden. Solche Irreführungen sind auch in der Werbung, der Aufmachung und Darbietung des Lebensmittels unzulässig.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Häufig können Verbraucher bei Getränken nicht auf den ersten Blick erkennen, um was für eine Art Getränk es sich handelt. Die Aufmachung der Schauseite wirbt häufig mit Fruchtnamen und ansprechenden Fruchtfotos, die leicht über den Fruchtgehalt in die Irre führen können. Die Vielzahl allein an Getränkearten mit Fruchtsaft wie Fruchtsaft, Fruchtsaft aus Fruchtsaftkonzentrat, Nektar, Fruchtsaftgetränken, Fruchtsaftschorlen oder Getränken mit geringen Fruchtsaftgehalten, z. B. Erfrischungsgetränke, erschwert die Unterscheidung zusätzlich. Weder muss Verbrauchern beispielsweise die Definition eines Nektars bekannt sein, noch sind alle Getränkearten einheitlich definiert.
Unserer Ansicht nach kann allein die Angabe des Fruchtgehaltes auf den ersten Blick Verbrauchern einen Hinweis auf die Qualität des Getränkes geben.

Fazit:

So sollte auch hier die beckers bester GmbH den Fruchtgehalt von 52 % augenfällig auf der Vorderseite kennzeichnen. Zusätzlich kann die Bezeichnung „Apfel-Zitronen-Nektar Mit Direktsaft“ Eingeweihte informieren, dass neben Fruchtsaft hauptsächlich Wasser und Zucker die Hauptzutaten sind.

Stellungnahme der beckers bester GmbH, Nörten-Hardenberg

Kurzfassung:

Bei dem Produkt handelt es sich um einen Nektar mit 52 % Fruchtgehalt. Beides ist auf der Packung angegeben. Die 52 % Fruchtsaft sind ausschließlich Direktsaft, daher der Hinweis „mit Direktsaft“. Die Packung entspricht den rechtlichen Vorgaben, viele Untersuchungsämter haben sie bereits untersucht. Für mehr Klarheit werden wir die Botschaften „100 % Natürlich“ und „mit Direktsaft“ stärker trennen.

Ergebnis

Der Anbieter hat für die nächste Verpackungsauflage angekündigt, die beiden Hinweise „Mit Direktsaft“ und „100 % natürlich“ räumlich weiter zu trennen. Unserer Ansicht nach wird dadurch in keiner Weise das Täuschungspotenzial entkräftet. Das könnte nur durch eine hervorstechende Platzierung des Fruchtgehaltes und der Bezeichnung auf der Schauseite erfolgen.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de