Das ärgert beim Einkauf:

Bärenland Flammende Herzen

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Hinweis auf Schärfe der Bonbons fehlt
getaeuscht

Auf die für Bonbons ungewöhnliche Schärfe der Gummibonbons weist nur die klein gedruckte Bezeichnung hin. Zutaten, die für einen scharfen Geschmack verantwortlich sein könnten, sind in der Zutatenliste nicht erkennbar. Der Anbieter sollte deutlich und in großer Schrift auf die Schärfe der Bonbons hinweisen, um empfindliche Personen zu warnen.

In der Zutatenliste sind keine Zutaten angegeben, die für die extreme Schärfe der Bonbons sorgen. Außerdem fehlt ein Warnhinweis, dass die Bonbons für Kinder nicht geeignet sind.

Verbraucherin aus Frankfurt vom 10.05.2016

Darum geht’s:

Im Vergleich zum Produktnamen „Flammende Herzen“ ist die Bezeichnung „Gummibonbons – mit scharfer Füllung (19 %)“ sehr klein geschrieben. In der Zutatenliste sind keine Zutaten erkennbar, die für den scharfen Geschmack verantwortlich sein könnten.

Das ist geregelt:

Nach der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) dürfen Informationen über Lebensmittel, nicht irreführend sein, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Kinder haben noch ein sehr viel intensiveres Geschmacksempfinden als Erwachsene. Für sie sind sehr scharfe Lebensmittel nicht zum Verzehr geeignet. Weiterhin gibt es Menschen, die auf scharfen Geschmack sehr empfindlich reagieren. Zudem ist die Geschmacksrichtung für die Beschreibung eines Lebensmittels einfach wichtig – vor allem dann, wenn es hoch verarbeitet ist. Als Verbraucher muss ich mir eine ungefähre Vorstellung davon machen können, welche Geschmacksrichtung ein Bonbon hat.

Fazit:

Der Anbieter sollte auf beiden Seiten der Bonbontüte deutlich auf den scharfen Geschmack der Bonbons hinweisen. Zumal in der Zutatenliste keine für Schärfe bekannte Zutat erkennbar ist.

Stellungnahme der Bärenland GmbH, Ulm

Die Verbraucherzentrale hat die Bärenland GmbH um eine Stellungnahme gebeten. Diese hat uns mitgeteilt, dass sie die Anfrage an den Hersteller Trolli GmbH weitergeleitet hat. Bisher liegt keine Stellungnahme vor.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de