So haben Hersteller reagiert:

babydream Minis Kinderteller Pasta Bolognese

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Änderung: Nudeln im Fertiggericht den abgebildeten Hörnchennudeln angepasst
Geändert

Der Anbieter zeigt auf der Schauseite einen Kinderteller mit Hörnchennudeln und Bolognese. Statt der Hörnchennudeln enthält das Gericht jedoch zerkleinerte Spaghetti. Die Abbildung sollte zum Inhalt passen.

Das abgebildete Produkt entspricht nicht dem Inhalt – die Nudeln: statt Gabellini nur zerstückelte Spaghetti und keine Möhrenstückchen.
Verbraucherin aus Köln vom 06.02.2016

Darum geht’s:

Das Gläschen mit „Pasta Bolognese“ zeigt einen Kinderteller mit Hörnchennudeln und Bolognese. Das Gericht selbst besteht aus zerkleinerten Spaghetti mit Bolognese.

Das ist geregelt:

Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt grundsätzlich, dass Informationen über Lebensmittel nicht täuschend sein dürfen, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Verbraucher können sich getäuscht sehen, wenn statt der abgebildeten Hörnchennudeln nur zerkleinerte Spaghetti im Gericht enthalten sind. Aus Sicht der Verbraucherzentrale dürfen Produktabbildungen keine falschen Erwartungen in Bezug auf enthaltene Zutaten wecken. Ein Hinweis „Serviervorschlag“ ist keine Lösung für Abbildungen mit Täuschungspotenzial, denn er schützt nicht vor Fehleinschätzungen.

Fazit:

Der Anbieter sollte die Produktaufmachung dem Inhalt anpassen.

Stellungnahme der Dirk Rossman GmbH, Burgwedel

Kurzfassung:

Bei der Erarbeitung der Produktgestaltung wurde eine Abbildung eines fertig zubereiteten Kindertellers gewählt, die grundsätzlich alle enthaltenen Zutaten abbildet. Durch den Hinweis „Serviervorschlag“ sollte auf mögliche, geringe Abweichungen hingewiesen werden. Um möglichen weiteren Irritationen vorzubeugen, werden wir die Abbildung und den Inhalt weiter miteinander abstimmen.

Ergebnis

Der Anbieter hat die angekündigte Änderung umgesetzt. Die Produkte mit der angepassten Rezeptur werden laut Herstellerangaben voraussichtlich ab Ende Juli 2016 in den Verkauf einfließen.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de