Das ärgert beim Einkauf:

Agava Ahorn Sirup

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Der „Ahorn Sirup“ besteht zu 80 Prozent aus Agavendicksaft.
getaeuscht

Der Produktname „Ahorn Sirup“ mit dem zusätzlichen Hinweis „nur mit Agave gesüßt“ kann Verbraucher ein Produkt erwarten lassen, das im Wesentlichen aus Ahornsirup besteht. Tatsächlich besteht der Sirup zu 80 Prozent aus Agavendicksaft. Der Hersteller sollte die Aufmachung der Verpackung so gestalten, dass bei Verbrauchern kein falscher Eindruck über die Zusammensetzung entsteht.

Vorne steht drauf: Ahornsirup (gross), nur mit Agave gesüsst. Hinten steht drauf: 80 Prozent Agavendicksaft, 20 Prozent Ahornsirup. Das vordere Label ist Täuschung.
Verbraucherin aus Berlin vom 12.10.2020

Auf der Vorderseite des Produktes steht in großen Buchstaben: "Ahorn Sirup". In sehr kleinen Buchstaben darunter steht "nur mit Agave gesüßt". Auf der Zutatenliste auf der Rückseite erfährt man, dass das Produkt zu 80 % aus Agavendicksaft besteht, aber nur zu 20 % aus Ahornsirup. Das entspricht nicht meiner Vorstellung von Ahornsirup. Der besteht laut Wikipedia ausschließlich aus dem eingekochten Saft von Ahornbäumen. Und in Kanada ist man laut dieses Artikels sogar besorgt darüber, dass Ahornsirup "immer häufiger mit Zuckerwasser gepanscht und damit verfälscht" wird. Auf der Website des Anbieters finden sich insgesamt 13 verschiedene Sirupe.
Verbraucher aus Berlin vom 11.02.2019

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Darum geht’s:

Auf der Schauseite der Flasche steht „Ahorn Sirup“ sowie darunter der Hinweis "nur mit Agave gesüßt“. Abgebildet sind mehrere Ahornblätter. Auch die Bezeichnung auf der Rückseite lautet „Ahornsirup“. Aus der Zutatenliste geht hervor, dass das Produkt 80 Prozent Agavendicksaft und 20 Prozent Ahornsirup enthält.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, unter anderem über deren Art und die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Unter der Bezeichnung „Ahornsirup“ erhält man üblicherweise einen Sirup, der ausschließlich aus dem Saft des Ahorns stammt – das bestätigt eine Stichprobe der Verbraucherzentrale. Ahornsirup wird zum Süßen verwendet, denn er enthält von Natur aus einen hohen Zuckeranteil von etwa 67 Prozent.
Hier wird unter derselben Bezeichnung ein Produkt vermarktet, dass zu 80 Prozent aus Agavendicksaft besteht und zu 20 Prozent aus Ahornsirup. Die Aufmachung der Schauseite vermittelt jedoch unseres Erachtens eine andere Zusammensetzung: Die abgebildeten Ahornblätter und der hervorgehobene Produktname „Ahorn Sirup“ lassen wenig Zweifel an der Zusammensetzung des Produktes aufkommen. Der Hinweis „nur mit Agave gesüßt“ ist erheblich kleiner und in einer anderen Schriftart gedruckt, so dass er möglicherweise nicht sofort wahrgenommen wird. Selbst wenn, wird eher ein Zusatz von „Agave“ erwartet, nicht, dass das Produkt zum Großteil daraus besteht. Der Name „Ahorn-Sirup“ ist somit aus unserer Sicht für das Produkt ungeeignet.

Fazit:

Der Hersteller sollte die Aufmachung der Verpackung so gestalten, dass bei Verbrauchern kein falscher Eindruck über die Zusammensetzung entsteht.

Stellungnahme der Sonnentracht GmbH, Bremen

Kurzfassung:

Das Original im Glas wird pasteurisiert (Haltbarkeit!).
Ahornsirup wird als Zutat importiert. Mit Agave entsteht ein haltbarer Sirup in der praktischen Spenderflasche. Vorderseite und Zutatenliste weisen auf Agave als Basis hin.
Laut Maple Products Regulation darf ein Produkt mit mind. 20 % Ahornsirup auch so bezeichnet werden.
In der agava-Familie steht er u.a. mit Vanille und Karamell im Regal.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de