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Dürfen Anbieter den Nutri-Score einfach weglassen?

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Dürfen Anbieter den Nutri-Score einfach weglassen?

Frage

Auf einem veganen Käse war früher der Nutri-Score "E" angegeben, jetzt fehlt er. Ist es zulässig, dass Hersteller oder Händler den Nutri-Score weglassen, wenn er die schlechteste Bewertung aufweist?

Antwort

Nein, das ist nicht zulässig. Ein Hersteller darf nicht willkürlich entscheiden, auf welchen Produkten er den Nutri-Score aufdruckt. Er kann sich bei einer Marke aber insgesamt gegen diese Kennzeichnung entscheiden. Möglicherweise gibt es noch andere Gründe, warum das Logo nicht mehr auf dem Produkt zu finden ist. 
Beim Nutri-Score handelt es sich um eine freiwillige Ergänzung der Nährwertkennzeichnung. Wenn sich ein Unternehmen dafür entscheidet, seine Produkte damit zu kennzeichnen, muss es bestimmte Regeln einhalten. 
Der Nutri-Score ist nur für Lebensmittel geeignet, die eine Nährwertkennzeichnung tragen. Er wurde von unabhängigen Ernährungswissenschaftlern entwickelt, Markeninhaber ist ein französisches Unternehmen, die Santé publique france. 
Entsprechend der Lebensmittelinformationsdurchführungsverordnung müssen Anbieter, die sich für die Nutzung des Nutri-Score entscheiden, die Bedingungen der Markensatzung einhalten. Eine Bedingung für die Verwendung ist beispielsweise, dass das Lebensmittelunternehmen sämtliche Produkte einer Marke mit dem Nutri-Score kennzeichnet. Dafür hat es nach der Registrierung zwei Jahre Zeit. Der Anbieter darf den Nutri-Score dann nicht auf einzelnen Produkten weglassen.
Es ist aber beispielsweise denkbar, dass der Anbieter die Bedingungen der Markensatzung nicht erfüllt hat und den Nutri-Score wieder entfernen musste. Ebenso ist es möglich, dass sich der Anbieter für die ganze Marke gegen den Nutri-Score entschieden hat und ihn wieder entfernt. In beiden Fällen muss er ihn auf sämtlichen Produkten dieser Marke beseitigen.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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