Firmenname und -anschrift gehören zur Pflichtkennzeichnung. Bei Beschwerden und Fragen können Sie sich an die hier genannte Firma wenden. Bei der angegebenen Adresse muss gewährleistet sein, dass Ihre Post ankommt, auch wenn Straße und Hausnummer nicht genannt werden.

Sie erfahren durch die Firmenangabe jedoch nicht zwangsläufig, wer das Lebensmittel hergestellt hat oder wo es produziert wurde. Statt des herstellenden Betriebs können nämlich auch der Verpacker, der Importeur oder der im europäischen Wirtschaftsraum niedergelassene Verkäufer angegeben sein, ohne dass darauf explizit hingewiesen werden muss.

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Ausrichtung
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Erforderlich
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