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Ein Erfrischungsgetränk „Green Tea“ enthält 0,05 % Teeextrakt

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Ein Erfrischungsgetränk „Green Tea“ enthält 0,05 % Teeextrakt

Frage

Ich habe ein Erfrischungsgetränk gekauft, das mit großen Buchstaben auf der Vorderseite neben Granatapfel mit „Green Tea“ beworben wird. Ich bin daher davon ausgegangen, das Getränk bestünde überwiegend aus Granatapfelsaft und grünem Tee. Jedoch beinhaltet das Getränk laut Zutatenliste überwiegend Wasser, Zucker und Apfelsaft aus Apfelsaftkonzentrat. Es ist lediglich 0,05 % (!) Extrakt aus grünem Tee enthalten. Das entspricht einer Flüssigkeitsmenge von 0,25 Milliliter. Auf der Flaschenrückseite steht in kleiner Schrift dann die Bezeichnung Erfrischungsgetränk mit Grüntee-Extrakt und Granatapfelgeschmack. Die Gesamtaufmachung des Produktes täuscht den Kunden über die tatsächliche Gewichtung der Inhaltsstoffe.

Antwort

Das Getränk fällt in die Kategorie der Erfrischungsgetränke. Konkrete gesetzliche Anforderungen an die Aufmachung und Zusammensetzung dieser Produktgruppe gibt es nicht. Es gilt aber das allgemeine Irreführungsverbot, nachdem die Aufmachung eines Lebensmittels nicht täuschend sein darf.

Nach den Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuches (s. weiterführende Links) bestehen Erfrischungsgetränke im Wesentlichen aus Wasser mit oder ohne Kohlensäure und geschmacksgebenden Zutaten.

Im vorliegenden Fall zählt der Grüntee-Extrakt zu den geschmacksgebenden Zutaten. Bei Tee-Extrakten handelt es sich nach den Leitsätzen für Tee (s. weiterführende Links) um wässrige Auszüge aus Tee, denen Wasser entzogen worden ist. Man kann es sich so vorstellen, als würde man einen Tee aufgießen und anschließend das Wasser verdampfen – übrig bleibt der Tee-Extrakt. In einem Erfrischungsgetränk wird der Extrakt wieder mit Wasser verdünnt. Üblicherweise braucht man nur wenig Tee-Extrakt, um den gewünschten Tee-Geschmack zu erzielen.

Der Konzentrationsgrad von Extrakten kann sehr unterschiedlich sein. Deshalb können unterschiedliche Mengen nötig sein, um einen mehr oder weniger intensiven Tee-Geschmack zu erreichen. Es lässt sich daher kaum einschätzen, ab welchen Mengen tatsächlich eine Irreführung vorläge.

Im Jahr 2017 hat Lebensmittelklarheit eine repräsentative Verbraucherstudie zu Zutatenhinweisen auf Verpackungen durchgeführt. Untersucht wurden auch Produkte auf deren Schauseite Zutaten beworben werden, aber erst im Zutatenverzeichnis erkennbar ist, dass diese nur in sehr geringen Mengen vorhanden sind. Es zeigte sich, dass die Mehrheit der Verbraucher sich von dieser Kennzeichnungspraxis getäuscht fühlt. Dieses Täuschungsempfinden verringert sich deutlich, wenn der Zutatenanteil in Prozent auf der Schauseite des Lebensmittels steht. Je geringer der Anteil der Zutat ist, umso wichtiger ist also eine Mengenangabe auf der Schauseite.

Lebensmittelklarheit fordert daher, die Zutatenmengen wertbestimmender Zutaten auf der Produktschauseite anzugeben.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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