Das ärgert beim Einkauf:

Alpenbauer Salbei Kräuter Bio-Bonbons und Angebot auf alpenbauer.net

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Hersteller preist 20 erlesene Kräuter an, doch es sind nur 0,16 Prozent Kräuter-Extrakt enthalten.
getaeuscht

Die Aufmachung der Schauseite der Verpackung stellt unter anderem 20 erlesene Kräuter als besondere Zutaten heraus. Tatsächlich stecken im Produkt jedoch nur 0,16 Prozent Kräuterextrakt. Der Hersteller sollte nicht Kräuter als besondere Zutaten ausloben, wenn der Gehalt nur sehr gering ist.

Der Hinweis auf der Vorderseite der Verpackung "Gefüllt mit 20 erlesenen Kräutern und der Kraft des Salbeis" erweckt beim Konsumenten den Eindruck, dass die Zutaten Salbei und Kräuter in wesentlich höheren Mengen als den angegebenen enthalten seien.

Verbraucher aus Bozen/Österreich vom 17.03.2020

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Darum geht’s:

Die im Produktnamen genannten Bonbonzutaten lobt der Anbieter auf der Schauseite zusätzlich durch den Hinweis „Gefüllt mit 20 erlesenen Kräutern und der Kraft des Salbeis“ aus. Laut Zutatenliste enthalten die Bonbons 0,16 % Kräuter-Extrakt, 1,5 %Salbei-Extrakt, 0,03 % Salbeiöl sowie Eukalyptusöl und Menthol ohne Mengenangabe. Ansonsten bestehen die Bonbons aus Glukosesirup und Zucker. Auf der Rückseite der Verpackung führt der Hersteller zusätzlich zur Zutatenliste 21 verschiedene Kräuter und Gewürze auf.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

Gewürze sind in den Leitsätzen für Gewürze definiert als Blüten, Früchte, Knospen, Samen, Rinden, Wurzeln, Wurzelstöcke, Zwiebeln oder Teile davon, meist in getrockneter Form. Im Gegensatz dazu sind Kräuter frische oder getrocknete Blätter, Blüten, Sprosse oder Teile davon.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Der Produktname, die Kräuterabbildung und vor allem die Werbung „mit 20 erlesenen Kräutern und der Kraft des Salbeis“ vermitteln den Eindruck, dass die enthaltenen Kräuter qualitätsbestimmend sind. Die eingesetzte Menge an Kräuter-Extrakt ist dagegen extrem gering. Verteilt man die Menge auf 20 Kräuter und Gewürze, bleibt nur noch ein „Hauch“, der die Werbung „mit erlesene Kräutern“ und deren einzelne Aufzählung auf der Rückseite nicht rechtfertigt.

Zusätzlich ist der Verbraucherzentrale aufgefallen, dass der Anbieter bei der Produktbeschreibung auf seinen Internetseiten die Bonbons mit dem Hinweis „Besonders die ätherischen Öle des Salbeis wirken anregend und entzündungshemmend.“ bewirbt. Werbebotschaften und Aussagen, die eine Wirkung auf die Gesundheit versprechen, müssen belegt sein. Nur bestimmte, von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit zugelassene Angaben sind erlaubt. Für Salbei sind nach der Gesundheitsangaben-Verordnung solche Aussagen weder zugelassen noch als Aussagen bei der Europäischen Kommission beantragt.

Fazit:

Der Hersteller sollte die Werbung mit 20 erlesenen Kräuter unterlassen oder die enthaltene Menge in direktem Zusammenhang nennen. Außerdem sollte er im Internet das Produkt nicht mit gesundheitlichen Versprechen anpreisen.

Stellungnahme der Bavarian Sweets GmbH, Unterhaching:

Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale:

Im konkret vorliegenden Fall tragen die eingesetzten Kräuterextrakte, Salbeiextrakt sowie auch das Salbeiöl maßgeblich zum sensorischen Gesamtprofil der Bonbons bei, wodurch deren Identifikation als wertbestimmende Bestandteile durchaus gerechtfertigt ist.
Ebenso wenig werden am Produkt Angaben getätigt, die in irgendeiner Art und Weise dazu geeignet sind dem Produkt einen positiven Einfluss auf die Gesundheit zu suggerieren.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de