Das ärgert beim Einkauf:

Dr. Dünner Gelber Enzian Saft

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

„Gelber Enzian Saft“ entpuppt sich als wässriger Kräuterauszug.
getaeuscht

Die Aufmachung des Nahrungsergänzungsmittels „Gelber Enzian Saft mit Löwenzahn, Melisse und Cholin“ lässt diese Zutaten in dem Produkt erwarten. Tatsächlich ist der Hauptbestandteil des „Gelben Enzian Saftes“ ein wässriger Kräuterauszug – ohne Mengenangabe für die hervorgehobene Zutat Enzian. Der enthaltene Saft stammt aus Früchten wie Äpfel und Birnen.
Der Hersteller sollte die Aufmachung der Verpackung so gestalten, dass kein falscher Eindruck über den Inhalt entstehen kann.

Das Nahrungsergänzungsmittel trägt den Namen "Gelber Enzian Saft", in kleinerer Schrift steht darunter "mit Löwenzahn, Melisse und Cholin". […] Gelber Enzian ist eine seltene und deshalb teure Pflanze.
Leider habe ich mir die Deklaration erst zuhause im Detail durchgelesen und festgestellt, dass Mengenangaben, wieviel Enzian tatsächlich enthalten ist, fehlen. […]
Aufgrund des Namens "Gelber Enzian Saft" hatte ich erwartet, dass tatsächlich Enziansaft der Hauptbestandteil ist. Tatsächlich ist Enziansaft aber gemäß Deklaration nur irgendein Teil eines wässrigen Kräuterauszugs, es ist völlig intransparent, wieviel das überhaupt ist. Denkbar wäre, dass nur ein winziger Anteil des teuren Enzians enthalten ist. […] Ich fühle mich hier getäuscht, zum einen, weil der Produktname von "Enziansaft" spricht, tatsächlich handelt es sich nur aber um einen wässrigen Auszug; zum anderen weil der Mengenanteil des angeblichen Hauptbestandteils gar nicht deklariert und deshalb möglicherweise nur in Spuren enthalten ist.
Verbraucherin aus Frankfurt vom 22.04.2019

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Darum geht’s:

Das Nahrungsergänzungsmittel trägt den Namen "Gelber Enzian Saft mit Löwenzahn, Melisse und Cholin*“. Laut Zutatenliste besteht das Produkt zu 71 Prozent aus einem wässrigen Kräuterauszug aus Enzianwurzel, Melissenkraut, Pfefferminzkraut und Löwenzahnblätttern. Weitere Zutaten sind Apfelsaftkonzentrat, Birnendicksaft, Cholinchlorid und Zitronensaftkonzentrat. Auf der Schauseite findet sich die Abbildung von Enzian und Löwenzahn.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Die Verordnung regelt außerdem die Angaben zur Menge von verwendeten Zutaten. Eine Mengenangabe ist für Zutaten vorgeschrieben, die in der Bezeichnung eines Lebensmittels genannt sind oder die durch Worte, Bilder oder eine graphische Darstellung hervorgehoben sind. Eine Ausnahme gilt für Zutaten, die in kleinen Mengen zur Geschmacksgebung verwendet werden.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Der Name „Gelber Enzian Saft mit Löwenzahn, Melisse und Cholin“ lässt einen gepressten Kräutersaft erwarten. Ein wässriger Auszug entspricht dieser Erwartung nicht. Der Gelbe Enzian ist sowohl im Produktnamen als auch durch eine Abbildung hervorgehoben, ohne dass eine Mengenangabe erfolgt. Dies lässt darauf schließen, dass der Enzian in einer so geringen Menge enthalten ist, dass er der Ausnahmeregelung unterliegt.

Zusätzlich ist der Verbraucherzentrale aufgefallen, dass bei der Gesundheitsaussage „Unterstützt die Leberfunktion“ auf der Schauseite unklar ist, auf welche Bestandteile des Produkts sich die Aussage bezieht. Gesundheitsbezogene Angaben müssen der Health-Claims-Verordnung entsprechen und zugelassen sein.

Fazit:

Der Hersteller sollte die Aufmachung der Verpackung so gestalten, dass kein falscher Eindruck über den Inhalt entstehen kann.

Stellungnahme der Dr. Dünner AG

Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 19.09.2019 hat die Dr. Dünner AG bisher nicht reagiert.

Ergebnis

Eine geänderte Aufmachung der Verpackung liegt der Verbraucherzentrale bisher nicht vor.

 

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de