Das ärgert beim Einkauf:

Schwarzwaldhof Bio Schwarzwälder Landjäger

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Der Bezug zum Schwarzwald ist widersprüchlich, wenn als Herkunftsangabe „EU-/Nicht-EU Landwirtschaft“ gekennzeichnet ist.
getaeuscht

Die Aufmachung der „Schwarzwälder Landjäger“ vermittelt durch das Logo und den Namen ein regionales Produkt aus dem Schwarzwald. Unterhalb des EU-Biosiegels befindet sich die Angabe „EU/Nicht-EU-Landwirtschaft“. „Schwarzwälder“ steht für die Herkunft und passt somit nicht zu „EU/Nicht-EU-Landwirtschaft“.
Der Hersteller sollte den Bezug zur Region Schwarzwald erklären, wenn er damit wirbt.

Biosiegel gibt an, dass das Fleisch aus EU/Nicht-EU- Landwirtschaft stammt. Die Produktbezeichnung impliziert eine geographische Herkunft. Dies passt nicht zur tatsächlichen Herkunft des Fleisches.
Verbraucherin aus Alfter vom 08.09.2018

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Darum geht’s:

Die Schauseite der „Bio Schwarzwälder Landjäger“ stellt einen Bezug zum Schwarzwald her. Die beim EU-Biosiegel gekennzeichnete Herkunft gibt jedoch EU/Nicht-EU-Landwirtschaft an.
Auf der Rückseite steht vor der Adresse des Schwarzwaldhofs in Blumberg „hergestellt von:“.

Das ist geregelt:

Die EU-Ökoverordnung schreibt bei Bio-Produkten eine Herkunftsangabe der landwirtschaftlichen Zutaten vor. Sie kann als „EU-Landwirtschaft“ oder „EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft“ erfolgen oder mit dem Ländernamen, falls alle Zutaten des Lebensmittels aus diesem Land stammen. Dabei müssen kleine Zutatenmengen nicht einbezogen werden. Liegt deren Anteil in der Summe über zwei Prozent sind sie bei der Herkunftsangabe zu berücksichtigen.

Außerdem dürfen Informationen über Lebensmittel nicht täuschen, beispielsweise über die Herkunft. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Die Verordnung schreibt zudem vor, dass das Ursprungsland oder der Herkunftsort der primären Zutat genannt werden muss, wenn der Herkunftsort eines Lebensmittels angegeben ist und dieser nicht mit dem Herkunftsort der primären Zutat identisch ist. Diese neue Durchführungsverordnung zur LMIV tritt im April 2020 in Kraft.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Für Verbraucher ist es widersprüchlich, wenn auf einem Produkt unterschiedliche Angaben zur Region oder der Herkunft stehen. Die Herkunftsangabe „EU/Nicht-EU-Landwirtschaft“ lässt Zweifel an der Herkunft aus dem Schwarzwald aufkommen.

Fazit:

Der Hersteller sollte den Bezug zur Region Schwarzwald erklären, wenn er damit wirbt.

Stellungnahme der Schwarzwaldhof Fleisch und Wurstwaren GmbH, Offenburg

Kurzfassung:

Bei der Bezeichnung „BIO Schwarzwälder Landjäger“ bezieht sich der Begriff „Schwarzwälder“ auf die traditionelle Herstellungsweise der Landjäger im Schwarzwald (Rezeptur) und nicht auf die Herkunft des Fleisches. Genauso wie bei der „Nürnberger Rostbratwurst“, hier kommt das Schweinefleisch auch nicht aus Nürnberg, sondern die traditionelle Herstellungsweise der Rezeptur. Die Auslobung EU/nicht EU ist darauf zurückzuführen, dass neben dem Fleisch auch Gewürze in Bio-Qualität eingesetzt werden, die nicht aus der EU bezogen werden können. Eine Herkunftskennzeichnung des Fleisches bei Wurstwaren ist bisher gesetzlich nicht gefordert. Die Auslobung „EU/nicht EU-Landwirtschaft“ ist korrekt und gesetzlich vorgeschrieben.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de