Das ärgert beim Einkauf:

Frieseneis „ErdbeerErdbeer“

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Werbung stellt Vorzüge von Ostfriesland und friesischer Milch heraus. Ob die Milch tatsächlich aus Ostfriesland stammt und / oder das Speiseeis dort hergestellt wird, bleibt unklar.
getaeuscht

Die Verpackung des „Frieseneis – Gutes von der Küste“ wirbt mehrfach mit der Region Ostfriesland. Der angegebene Firmensitz dagegen liegt nicht „im Herzen Ostfrieslands“, sondern in Bremen. Zusätzlich weist die Information auf dem Deckel auf die Vorzüge Ostfrieslands hin und stellt den „guten Geschmack“ der friesischen Milch heraus. Um Missverständnisse über die Herkunft zu vermeiden, sollte der Hersteller den tatsächlichen Herstellungsort des Speiseeises nennen. Außerdem sollte er aus Sicht der Verbraucherzentrale bei Verwendung von Magermilchpulver nicht mit der Qualität von regionaler Milch werben.

Heute bin ich zufällig auf ein leckeres Eis gestoßen. Doch bei näherer Betrachtung fielen mir zwei Ungereimtheiten auf: Bremen liegt nicht in Ostfriesland, Magermilchpulver ist doch keine frische friesische Milch „mit Milch von der Küste“... [Anm. der Red.: Anbieter wirbt mit friesischer Milch, nicht mit frischer friesischer Milch]. Ich würde mich freuen, wenn Sie diesen Ungereimtheiten nachgehen, falls hier seitens der Eisfirma ein Verstoß (Täuschung, Irreführung etc.) vorliegen sollte.
Verbraucher aus Kiel vom 23.07.2018

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Darum geht’s:

Der Deckel des Eisbechers „Frieseneis – Gutes von der Küste“ wirbt mit den Aussagen „Frieseneis kommt aus dem Herzen Ostfrieslands“ und „Dort, wo ein sauberer Wind einen feinen Salzhauch durch die Luft weht und der friesischen Milch ihren guten Geschmack gibt.“ Die auf dem Becher angegebene Adresse des Anbieters Frieseneis weist auf den Firmensitz in Bremen hin.

Milch enthält das Fruchtspeiseeis in Form von Magermilchpulver.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Herkunft. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Nach der Verordnung ist die Angabe des Herkunftsorts verpflichtend, falls ohne diese Angabe eine Irreführung der Verbraucher über den tatsächlichen Herkunftsort des Lebensmittels möglich wäre, insbesondere wenn die dem Lebensmittel beigefügten Informationen oder das Etikett insgesamt sonst den Eindruck erwecken würden, das Lebensmittel komme aus einem anderen Herkunftsort.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Verpackungsgestaltung lässt ein Speiseeis aus Ostfriesland vermuten, das mit friesischer Milch hergestellt wurde. Bei genauerem Hinsehen können allerdings Zweifel aufkommen: Magermilchpulver, ein stark verarbeitetes und fettreduziertes Produkt, passt aus unserer Sicht nicht zur Werbung mit dem „guten Geschmack der friesischen Milch“. Insgesamt bleibt unklar, ob das verwendete Milchpulver tatsächlich aus friesischer Milch hergestellt ist, da Milchpulver kostengünstig in großen Mengen und über weite Strecken bezogen werden kann. Des Weiteren kann die angegebene Firmenadresse Verbraucher verunsichern, da Bremen nicht in Friesland liegt.

Fazit:

Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte der Anbieter den Herstellungsort des Speiseeises nennen. Außerdem sollte er aus Sicht der Verbraucherzentrale nicht mit der Qualität von regionaler Milch werben, wenn er lediglich Magermilchpulver verwendet.

Stellungnahme der Frieseneis Vertrieb GmbH, Bremen

Kurzfassung erstellt von der Verbraucherzentrale:

Der Firmensitz der Frieseneis Vertriebs GmbH befindet sich in Bremen. Die Herstellung von Frieseneis erfolgt jedoch tatsächlich in Ostfriesland, genauer gesagt in Greetsiel. Die Milch, die wir für Herstellung von Frieseneis verwenden, stammt aus einer regionalen Molkerei in Ostfriesland.

Die Herstellung des Bechereises in der Manufaktur haben wir 2016 nach GFSi Standard durch das SGS Institut Fresenius zertifizieren lassen.

Die beanstandete Sorte „ErdbeerErdbeer“ weist auf der Rückseite die entsprechende Kennzeichnung als Fruchtspeiseeis mit den dazugehörigen Inhaltsstoffen auf. Eine Irreführung der Verbraucher ist für uns nicht erkennbar, und noch viel weniger gewollt oder beabsichtigt.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de