Das ärgert beim Einkauf:

Coffee Fellows Bio Granatapfel

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Granatapfel beworben, aber im rot gefärbten und aromatisierten Erfrischungsgetränk nicht drin
getaeuscht

Die dominante Sortenbezeichnung „Bio-Granatapfel“ und die rote Farbe des Getränkes wecken die Erwartung, dass Bestandteile von Granatapfel den Geschmack und die Farbe des Getränkes bestimmen. Das ist nicht der Fall, denn Granatapfel kommt in der Zutatenliste nicht vor.

Aus Sicht der Verbraucherzentrale sollte der Anbieter bereits auf der Schauseite durch einen Hinweis „aromatisiert“ oder „mit Aroma“ offenlegen, dass es sich um ein aromatisiertes Erfrischungsgetränk ohne Bestandteile von Granatapfel handelt.

Der Anbieter hat das Produkt ab Oktober 2016 verändert, siehe Status

Auf dem Etikett steht in Großbuchstaben BIO GRANATAPFEL, das Produkt enthält aber keinen Granatapfel.
Verbraucher aus München vom 13.07.2016

Darum geht’s:

Die Getränkeflasche nennt auf der Frontseite plakativ den Produktnamen „Bio-Granatapfel“. Die Zutatenliste führt außer Holunderbeersaftkonzentrat keine Fruchtbestandteile a uf. Der Geschmack des Getränkes kann demzufolge nur aus dem natürlichen Aroma stammen.

Das ist geregelt:

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (Artikel 7 LMIV) dürfen Informationen über Lebensmittel nicht irreführend sein, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels. Unter Eigenschaften wird unter anderem auch die Zusammensetzung eines Lebensmittels verstanden. Solche Irreführungen sind auch in der Werbung, Aufmachung und Darbietung des Lebensmittels unzulässig.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Ein rotes Getränk sollte nicht Granatapfel heißen, wenn es nicht eine wesentliche Menge Granatapfelsaft enthält, die für Farbe und Geschmack sorgt.

Fazit:

Der Hersteller sollte die Aufmachung so gestalten, dass Verbraucher keinen falschen Eindruck über die Qualität oder Zusammensetzung des Getränkes erhalten.

Stellungnahme der Coffee Fellows GmbH, Unterföhring

Vielen Dank für Ihr Feedback! Wir haben gleichlautendes bereits von unseren Gästen gehört und auch bereits darauf reagiert, wenngleich die Überprüfung durch die LMÜ so als korrekt befunden wurde. Es ist nach geltender Lebensmittelkennzeichnung erlaubt was wir tun.
Da uns aber die Gästezufriedenheit und die klare Kommunikation bei Coffee Fellows sehr wichtig sind, haben wir dem Produkt zukünftig auch Granatapfelsaft hinzugefügt. Dieses Produkt geht nach Abverkauf der restlichen Flaschen, was nicht mehr allzu lange dauern wird, in den Verkauf.

Ergebnis

Die Coffee Fellows GmbH hat dem Getränk ab Oktober 2016 Granatapfel hinzugefügt. Allerdings steht das zugesetzte Granatapfelsaftkonzentrat ohne Mengenangabe erst hinter dem Holunderbeersaftkonzentrat. Daher geht die Verbraucherzentrale davon aus, dass die Menge sehr gering (unter 3 Prozent) ist, denn genannte und/oder abgebildete Zutaten müssen nach der LMIV mit einer Mengenangabe versehen sein, außer es handelt sich beispielsweise um geringe Mengen. Eine derart geringe Menge kann unserer Ansicht nach nur eine Alibifunktion erfüllen und nicht maßgeblich für die rote Farbe und den Geschmack sorgen. Verbraucher können aufgrund der Aufmachung jedoch eine wesentlich größere Menge erwarten und sich weiterhin getäuscht sehen.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de