News

Urteil: Produkt mit Pflanzenfett darf nicht „Crème fraîche“ heißen

Teasertitel
Urteil: Produkt mit Pflanzenfett darf nicht „Crème fraîche“ heißen

Eine Mischung aus pflanzlichen Fetten und Milch darf nicht als „Creme fraîche“ bezeichnet werden. Doch der Hersteller des Mischfettes „Rama Cremefine – zu verwenden wie Crème fraîche“ hatte die Angabe „Crème fraîche“ groß und mittig auf den Deckel gedruckt, die Beschreibung „zu verwenden wie“ dagegen kleiner. Die Wettbewerbszentrale beurteilte die Aufmachung des Produktes als irreführend und reichte Klage ein. Das Landgericht Hamburg hat dieser Klage nun in erster Instanz stattgegeben.

Auch bei Lebensmittelklarheit hatte sich ein Verbraucher über die Aufmachung beschwert.   

Bezeichnungen von Milchprodukten sind rechtlich geschützt

Die Milcherzeugnisverordnung definiert „Crème fraîche“ als Sauermilcherzeugnis, das ausschließlich aus pasteurisierter Milch oder Sahne unter Verwendung von Milchsäurebakterienkulturen hergestellt wird und einen Fettgehalt von mindestens 30 Prozent aufweist. Doch das strittige Produkt besteht zu großen Teilen aus Buttermilch, Magermilch und pflanzlichen Fetten und hat einen Fettanteil von 15 Prozent. Zwar hatte der Anbieter das Produkt als „Mischung aus pflanzlichen Fetten und Milch“ bezeichnet, diese Bezeichnung allerdings deutlich kleiner gedruckt als den Schriftzug „Crème fraîche“. Der Anbieter argumentierte, die Aufmachung solle den Verbraucher lediglich über die Verwendung informieren. Dieser Argumentation folgte das Gericht allerdings nicht.

In seiner Urteilsbegründung führte das Gericht aus, Verbraucher könnten annehmen, dass es sich bei dem Produkt tatsächlich um eine „Crème fraîche“ handle, die möglicherweise einen geringeren Fettanteil habe. Diese Irreführung werde auch nicht durch den Umstand beseitigt, dass das Produkt unter einer bekannten Dachmarke vermarktet werde. Außerdem sah das Gericht einen Verstoß gegen den Bezeichnungsschutz für Milchprodukte. Bezeichnungen für Milchprodukte wie Crème fraîche sind rechtlich geregelt und dürfen nicht für Lebensmittel mit pflanzlichen Zutaten verwendet werden. 

Aufmachung inzwischen geändert

Der Anbieter hat die umstrittene Aufmachung seines Produktes inzwischen geändert. Der Produktname lautet nun „Rama Cremefine – wie Crème fraîche zu verwenden“. Die Schriftgröße des Verwendungshinweises sowie der Bezeichnung „Mischung aus pflanzlichen Fetten und Milch“ wurde vergrößert. Ob die neue Aufmachung eine Irreführung ausschließt, bleibt abzuwarten. 

Aus Sicht von Lebensmittelklarheit sollte der Hersteller die Nennung eines Milchproduktes im Produktnamen vermeiden.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: Meldung der Wettbewerbszentrale vom 19.07.2018: „LG Hamburg: Bei einem Produkt aus pflanzlichen Fetten und Milch handelt es sich nicht um ,Crème fraîche‘ “

 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

Neuen Kommentar hinzufügen

Restricted HTML

  • Erlaubte HTML-Tags: <a href hreflang> <em> <strong> <cite> <blockquote cite> <code> <ul type> <ol start type='1 A I'> <li> <dl> <dt> <dd> <h2 id='jump-*'> <h3 id> <h4 id> <h5 id> <h6 id>
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Website- und E-Mail-Adressen werden automatisch in Links umgewandelt.