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Süßung von Kinder- und Babytees zukünftig verboten

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Süßung von Kinder- und Babytees zukünftig verboten

Tees für Babys und Kleinkinder dürfen zukünftig keine süßenden Zutaten mehr enthalten. Diese Vorgabe sieht ein aktueller Gesetzesentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vor, der in der vergangenen Woche vom Bundesrat beschlossen wurde. Konkret sieht die Regelung vor, dass der  Zusatz von Zucker, Honig, Fruchtsaft (-konzentrat oder -pulver), Fruchtnektar, Malzextrakt oder anderen aus pflanzlichen Rohstoffen gewonnenen Sirupen oder Dicksäften zu Säuglings- oder Kleinkindertees zukünftig verboten ist. Zudem wird ein Hinweis Pflicht, dass Eltern bei der Zubereitung oder vor der Verabreichung auf die Zugabe von Zucker und anderen süßenden Zutaten verzichten sollen. Auch das Alter, ab dem der Tee verabreicht werden kann, müssen Anbieter zukünftig verpflichtend angeben. Die Vorgaben sollen sowohl für Produkte, die zubereitet werden müssen, gelten, beispielsweise für Instanttees, als auch für trinkfertige Produkte.

Teil der Reduktionsstrategie

Konkret sollen die neuen Vorgaben in die Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung aufgenommen werden. Dazu wird auch deren Bezeichnung geändert in „Verordnung über Fruchtsaft, einige ähnliche Erzeugnisse, Fruchtnektar, koffeinhaltige Erfrischungsgetränke und teeähnliche Erzeugnisse für Säuglinge oder Kleinkinder“. Wann die neue Verordnung in Kraft tritt, steht noch nicht fest. Sie sieht eine Abverkaufsfrist von sechs Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung vor.

Die neue Regelung ist Teil der Nationalen Reduktions- und Innovationsstrategie von Bundesernährungsministerin Julia Klöckner. Die Initiative soll Verbraucher dabei unterstützen, sich gesundheitsförderlich zu ernähren, und zudem dafür sorgen, dass verarbeitete Lebensmittel gesünder werden. So soll der zum Teil viel zu hohe Anteil von Zucker, Fetten und Salz in Fertigprodukten reduziert werden.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat den neuen Gesetzesentwurf grundsätzlich begrüßt. Klaus Müller, Vorstand des vzbv gehen die Regelungen aber nicht weit genug. Die Supermärkte seien voll mit ungesunden Lebensmitteln, die direkt an Kinder vermarktet würden. Die Bundesregierung müsse gesetzliche Höchstmengen für Zucker, Salz und Fett für alle Produkte festlegen, die sich in ihrer Aufmachung an Kinder richten. Produkte mit „Kinderoptik“ sollten verbindlich den Kriterien der Weltgesundheitsorganisation entsprechen.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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