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Marktcheck: Qualität von Eis oft schwer zu erkennen

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Marktcheck: Qualität von Eis oft schwer zu erkennen

Auf der Verpackung von Eis prangen häufig leckere Schokostückchen, hübsche Vanilleblüten oder saftige Erdbeeren. Doch nicht immer hält das Eis, was es verspricht. Das zeigt ein Marktcheck von Lebensmittelklarheit, der insgesamt 47 Eisprodukte der Sorten Schokolade, Vanille und Erdbeere unter die Lupe nahm. Die Experten prüften unter anderem, ob sich die Hersteller an die im Jahr 2016 neu gefassten Leitsätze für Speiseeis halten. Weiterhin wurde untersucht, inwieweit eine vollständige Mengenkennzeichnung auf dem Etikett zu finden war. Diese lässt erkennen, wie viel Vanille, Schokolade oder Erdbeere im Eis steckt.

Kakao statt Schokolade

Wenn Schokolade auf der Verpackung abgebildet ist, sollte sie auch im Eis enthalten sein. Das geben unter anderem die Leitsätze für Speiseeis vor. Doch in drei von sechs untersuchten Sorten ohne Schokostückchen fanden die Experten lediglich Kakao. Die elf Eissorten mit Schokostückchen enthielten zwar Schokolade. Bei den meisten war aber nicht erkennbar, ob diese auch in der Eismasse steckt.

Bourbon-Vanilleeis: Herkunft der Vanille bleibt oft im Dunkeln

Beim Bourbon-Vanilleeis erfüllten nur sieben von 19 untersuchten Sorten erkennbar die Leitsätze. Demnach sollte Bourbon-Vanilleeis zur Geschmacksgebung ausschließlich Bourbon-Vanille enthalten. Wenn im Zutatenverzeichnis nur von Vanille die Rede ist, können Käufer aber nicht nachvollziehen, ob es sich um Bourbon-Vanille handelt. Ein Produkt enthielt zusätzlich „natürliches Vanillearoma“ und entsprach damit nach Auffassung von Lebensmittelklarheit nicht den Leitsätzen. Bei den übrigen Produkten war die Kennzeichnung nicht eindeutig.

Bei der Qualität der verwendeten Vanille gibt es noch weitere Unterschiede. Ein großer Teil der Anbieter verarbeitet in seinen Produkten Vanilleextrakt oder natürliches Vanillearoma und gibt für ein besseres Aussehen extrahierte Vanilleschoten hinzu. Sie erzeugen zwar schwarze Pünktchen im Eis, tragen aber nicht zum Geschmack bei, da ihnen der geschmacksgebende Vanilleextrakt entzogen wurde. Dass es auch anders geht, zeigen einige Bio-Anbieter sowie drei Hersteller von konventionellem Eis: Sie setzen ihren Produkten gemahlene Vanilleschoten zu. 

Erdbeereis: Die Unterschiede sind riesig

Auch beim Erdbeereis versprechen die Abbildungen auf der Verpackung viel: In den meisten Fällen sind die Erdbeeren naturgetreu aufgedruckt. Die Unterschiede zeigen sich erst im Kleingedruckten, zum Beispiel bei der Bezeichnung. Erdbeereis, Fruchteiscreme Erdbeere, Eis mit Erdbeergeschmack – die Namensvielfalt zeigt: Bei ähnlicher Aufmachung steckt nicht immer das Gleiche im Eis. Der Erdbeeranteil variiert stark, viele Sorten sind aromatisiert und gefärbt, andere nicht. Sechs der acht untersuchten Sorten waren zwar leitsatzkonform. Doch nur die Hälfte wies den Erdbeeranteil klar aus. Wo dieser erkennbar war, lag er zwischen zehn und 36 Prozent.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert die Anbieter auf, die Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuchs zu beachten. Nur dann könnten Bezeichnungen wie „Bourbon-Vanilleeis“ oder „Erdbeerfruchteis“ eine verlässliche Orientierung bieten. Zudem sollten Hersteller wertgebende Zutaten klar benennen und auch angeben, in welcher Menge diese enthalten sind – selbst wenn dies keine Pflicht ist. Letzteres ist beispielsweise bei „Eis mit Erdbeergeschmack“ der Fall. Es kann laut Leitsätzen auch ausschließlich Erdbeeraroma enthalten.

Quelle: „Kalt erwischt: Eis nicht transparent gekennzeichnet“ PM des vzbv vom 24. Juli 2018

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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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Watz
15.10.2018 - 11:25

... offensichtlich gibt es zu viele Papiertiger.
Wenn doch Verstöße und Unklarheiten erkannt wurden,
dann müsste da doch sofort eingeschritten werden.
Oder ist das zu einfach gedacht?
Wieso sind da überhaupt Gerichtsverfahren erforderlich.
Verstöße sollten spürbare und unverzügliche Folgen für die Hersteller haben.
... so wird das nix!

S. Weber
24.07.2018 - 22:41

Unabhängig von den Mengenangaben der Zutaten sollten die Hersteller gezwungen werden, auf der Verpackung sowohl das Volumen als auch das Gewicht anzugeben, z.B. Vanilleeis 2000ml/ 750 g.

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