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Kein Bio-Logo für „Halal-Fleisch“ aus Schlachtung ohne Betäubung

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Kein Bio-Logo für „Halal-Fleisch“ aus Schlachtung ohne Betäubung

Nach Auffassung des Gerichtshofs der Europäischen Union widerspricht eine Schlachtung ohne vorherige Betäubung den hohen Tierschutzanforderungen der EU-Öko-Verordnung.

Der Gerichtshof erklärt in seiner Entscheidung, der EU-Gesetzgeber habe in den Verordnungen zur ökologischen Erzeugung mehrfach die Absicht betont, den Tierschutz weiter zu verbessern, unter anderem bei der Schlachtung. Die EU-Öko-Verordnung fordere, dass ein Leiden der Tiere während der gesamten Lebensdauer der Tiere sowie bei der Schlachtung so gering wie möglich zu halten ist.

Schlachtmethoden ohne vorherige Betäubung wertet er in Hinblick auf das Tierschutzniveau nicht als gleichwertig mit der in der EU vorgeschriebenen Schlachtung unter Betäubung. Dabei beruft sich der Gerichtshof auf Studien, die zeigen, dass die Betäubung die Technik darstellt, die das Tierwohl zum Zeitpunkt der Schlachtung das Tierwohl am wenigsten beeinträchtigt.

Laut Gerichtshof müssen Verbraucher die Sicherheit haben, dass Lebensmittel mit dem Bio-Logo tatsächlich ein hohes Tierschutzniveau gewährleisten.

Die Anfrage an den Gerichtshof stammt von einem Berufungsgericht in Frankreich. Dort hat ein Tierschutzverband dagegen geklagt, dass als „halal“ zertifizierte Hacksteaks das Bio-Siegel trugen, obwohl sie von Tieren stammten, die ohne vorherige Betäubung geschlachtet wurden.

Die Entscheidung des Gerichtshofs gilt nicht als Gerichtsurteil in dem betreffenden Rechtsstreit. Die nationalen Gerichte berücksichtigen diese aber bei ihrer Rechtsprechung.

Hintergrund:

In der EU müssen Schlachtungen grundsätzlich unter vorherige Betäubung erfolgen. Nur für rituelle Schlachtungen sieht der Gesetzgeber eine Ausnahme vor, um die Religionsfreiheit sicherzustellen.

Die Angabe „halal“ auf einem Lebensmittel bedeutet, dass es den Vorschriften des Islam entspricht. Da es unterschiedliche Auslegungen der religiösen Texte gibt, sind die Kriterien für die „Halal“-Kennzeichnung nicht einheitlich. „Halal“ bedeutet nicht zwangsläufig, dass die Schlachtung von Tieren ohne vorherige Betäubung stattfindet.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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