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Erfolgreich abgemahnt: Fruchtgummi-Anbieter ändert Etikett

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Erfolgreich abgemahnt: Fruchtgummi-Anbieter ändert Etikett

Rot gefärbte Fruchtgummis, dazu eine Abbildung von Erdbeeren und der Hinweis „mit 16 % Fruchtsaftgehalt“: Die Aufmachung der „Yummi Yummi Berries“ ließ vermuten, dass in dem Produkt ein erheblicher Anteil – nämlich 16 Prozent – Erdbeersaft steckt. Dies nahm auch ein Verbraucher an und fühlte sich getäuscht, als er nach dem Lesen der Zutatenliste bemerkte: Statt Erdbeersaft steckte in dem Produkt Fruchtsaftkonzentrat aus Apfel, Traube, Birne, Pfirsich und Ananas. Zudem enthielten die Fruchtgummis Aroma und Farbstoff. Der Verbraucher meldete den Fall an Lebensmittelklarheit. Die Expertinnen konnten den Täuschungsvorwurf nachvollziehen und gaben den Fall an den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) weiter, der den Hersteller daraufhin abmahnte.

Der Anbieter des Produkts, die tri d’Aix GmbH, hat die Unterlassungserklärung unterzeichnet und erklärt, seine Fruchtgummis nach Abverkauf der sich im Handel befindlichen Chargen nicht mehr in der bisherigen Aufmachung zu verkaufen.   

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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