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Urteil: Gesundheitswerbung zu Kurkuma-Produkt untersagt

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Urteil: Gesundheitswerbung zu Kurkuma-Produkt untersagt

Das Landgericht Lübeck hat dem Hersteller des Nahrungsergänzungsmittels „Curcumin-Loges“, der Dr. Loges + Co. GmbH, mehrere Werbeaussagen zu seinem Produkt untersagt. Unter anderem darf das Unternehmen nicht mehr mit der Angabe „Unterstützt mit Vitamin D eine gesunde Immunantwort bei Entzündungen“ werben. Die Kapseln enthalten neben Kurkumaextrakt auch Vitamin D. Nach einer Verbraucherbeschwerde bei Lebensmittelklarheit hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) den Hersteller zunächst abgemahnt. Da dieser die angeforderte Unterlassungserklärung nicht unterzeichnete, ging der Fall vor Gericht. 

Anbieter von Lebensmitteln dürfen nicht beliebig mit Gesundheitswirkungen für ihre Produkte werben. Vitamin D zählt zu den Nährstoffen, für die bestimmte Gesundheitsaussagen zulässig sind. Doch der Hersteller der Kurkuma-Kapseln ging mit seiner Werbung deutlich über die zugelassenen Aussagen hinaus. Laut EU-Gesundheitsangaben-Verordnung ist für Vitamin D die Angabe „Vitamin D trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei“ zugelassen. Eine beliebige Erweiterung dieses Claims ist nicht erlaubt. Weder zu Kurkuma noch zu dessen Inhaltsstoff Kurkumin wurde bislang ein Claim genehmigt. Damit sind Angaben zu gesundheitlichen Wirkungen von Kurkuma oder Kurkumin auf Lebensmitteln nicht zulässig. Die Dr. Loges + Co. GmbH hatte zu Kurkumin mehrere gesundheitsbezogene Aussagen gemacht und sein Produkt damit beworben. Das Gericht untersagte nun unter anderem die Aussage, dass Kurkumin von Ärzten zur Therapie der Darmentzündung Colitis ulcerosa empfohlen werde.  

Das Urteil ist rechtskräftig.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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