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Urteil: In Eierkartons muss drin sein, was drauf steht

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Urteil: In Eierkartons muss drin sein, was drauf steht

Angaben auf Lebensmittelverpackungen dürfen nicht täuschen – das gilt auch für Herkunftsangaben auf dem Eierkarton. Bewirbt ein Anbieter auf dem Karton Eier von einem bestimmten Hof, muss er daher auch dafür sorgen, dass die Eier tatsächlich von Legehennen dieses Betriebs stammen. Das stellte das Oberlandesgericht Stuttgart nach einer Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen einen Erzeuger und den vertreibenden Einzelhändler klar.

Informationen über Herkunft und Transportwege können kaufentscheidend sein

Die Eier waren mehreren Verbrauchern aufgefallen, die bei einem Rewe-Supermarkt in Neuffen eingekauft hatten. Auf dem Karton wurden Eier vom „Haldenhof“ im nahegelegenen Beuren beworben. Daneben standen Werbeausslogans wie „mit überdachtem Auslauf“, „Nudeln aus eigener Herstellung“ und weitere Aussagen über den Hof. Nach dem Kauf stellten die Verbraucher fest, dass die Eier tatsächlich auf einem mehr als 100 Kilometer Betrieb erzeugt worden waren. Sie beschwerten sich bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, die dem Fall nachging.

Die Verbraucherzentrale mahnte zunächst sowohl den Haldenhof als auch den Einzelhändler ab und reichte schließlich eine Unterlassungsklage beim Landgericht Stuttgart ein. Nachdem sie in erster Instanz das Urteil verloren hatte, legte die Verbraucherzentrale Berufung ein. Das Oberlandesgericht schloss sich nun der Auffassung der Verbraucherzentrale an und bestätigte den Vorwurf der Irreführung. Denn für Verbraucher seien Informationen über Herkunft und Transportwege durchaus kaufentscheidend.  

Auf Anraten des OLG Stuttgart erkannten die Beklagten die Unterlassungsansprüche an.

Quelle: „Eierkartons: Was drauf steht, muss auch drin sein“ – Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vom 26.06.2019

Urteile: Aktenzeichen: 2 U 145/18 und 2 U 152/18

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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