News

Urteil: Dr. Oetker muss bei Nährwertkennzeichnung nachbessern

Teasertitel
Urteil: Dr. Oetker muss bei Nährwertkennzeichnung nachbessern

Die Nährwertkennzeichnung auf Lebensmitteln unterliegt strengen Regeln. Auch wer die Angaben auf der Vorderseite wiederholt, muss dabei die Vorgaben der Lebensmittelinformationsverordnung einhalten. Unter anderem ist ein Bezug der Nährwerte auf eine Portion nur dann zulässig, wenn zusätzlich der Energiegehalt pro 100 Gramm oder 100 Milliliter angegeben wird. Damit soll eine Vergleichbarkeit von Angaben zwischen verschiedenen Lebensmitteln sichergestellt werden. Doch die Angabe pro 100 Gramm fehlte auf der Schauseite des „Vitalis Knuspermüsli Schoko + Keks“ von Dr. Oetker. Der Hersteller hatte vorne nur die Nährwerte pro Portion aufgedruckt. Nachdem sich ein Verbraucher bei Lebensmittelklarheit darüber beschwert hatte, ging der Fall an den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der Klage einreichte.     

Müsli wirkt kalorienärmer als es ist

Zusätzlich zur vollständigen Nährwertkennzeichnung auf der Rückseite hatte Dr. Oetker einen Teil der Nährwerte auf der Schauseite wiederholt. Diese Angaben hatte er auf eine Portion Müsli von 40 Gramm plus 60 Gramm fettarme Milch bezogen. Nach Ansicht des vzbv muss allerdings auch an dieser Stelle zusätzlich der Energiegehalt bezogen auf 100 Gramm Müsli angegeben werden. Mit der derzeitigen Gestaltung halte der Hersteller die Vorgaben der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) nicht ein, argumentierte der vzbv.

Das Gericht folgte der Argumentation des vzbv und sah einen Verstoß gegen die LMIV. Es verbot dem Hersteller in erster Instanz, das Müsli mit der derzeitigen Aufmachung weiter zu vertreiben.

Nährwerte auf dem Vitalis Müsli von Dr. Oetker

Aus Sicht von Lebensmittelklarheit bringt das Urteil mehr Klarheit für Verbraucher. Wie der Blick auf die vollständige Nährwerttabelle zeigt, hat das Müsli einen Energiegehalt von 448 Kilokalorien pro 100 Gramm. Es liegt damit im Bereich vergleichbarer Müslis auf dem Markt. Der auf der Vorderseite angegebene Wert für eine kleine 40-Gramm-Portion mit 60 Milliliter fettarmer Milch ergibt aber nur 208 Kilokalorien.

Diese 100-Gramm-Portion kann leicht mit den Angaben pro 100 Gramm auf anderen Müslis verwechselt werden, so dass das Müsli deutlich kalorienärmer wirkt als es wirklich ist.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: Urteil des Landgerichts Bielefeld vom 08. August 2018

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

Neuen Kommentar hinzufügen

Restricted HTML

  • Erlaubte HTML-Tags: <a href hreflang> <em> <strong> <cite> <blockquote cite> <code> <ul type> <ol start type='1 A I'> <li> <dl> <dt> <dd> <h2 id='jump-*'> <h3 id> <h4 id> <h5 id> <h6 id>
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Website- und E-Mail-Adressen werden automatisch in Links umgewandelt.