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Teekanne darf nicht mehr mit mentaler Fitness werben

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Teekanne darf nicht mehr mit mentaler Fitness werben

Konzentration, mentale Fitness, geistige Leistungsfähigkeit: Das sind Versprechen, die Verbraucher zum Kauf eines Tees verleiten können. Das Unternehmen Teekanne hatte seinen Kräutertee „Konzentration“ auf diese Weise angepriesen. Doch mit solchen Gesundheitsaussagen ohne Belege für die Wirkung auf Lebensmitteln zu werben, ist nicht erlaubt. Die Verbraucherzentrale Hessen hat das Unternehmen daher abgemahnt. Vor Gericht haben sich die Parteien nun auf die Unterlassungsforderung geeinigt: Teekanne darf nach Abverkauf der sich noch im Handel befindlichen Produkte nicht mehr mit dem Produktnamen „Konzentration“ und den Gesundheitsclaims werben.

Tee statt Aufputschmittel?

Mental fit und leistungsfähig zu sein, steht hoch im Kurs. Ein Kräutertee mit dem Namen „Konzentration“ kann für Verbraucher, die nicht zu Aufputschmitteln greifen wollen, da besonders attraktiv erscheinen. Neben dem Produktnamen druckte der Hersteller Teekanne noch weitere Gesundheitsversprechen auf, unter anderem: „… Unterstützung der geistigen Leistungsfähigkeit“ und „Guarana, Ginseng und Kolanuss tragen zur mentalen Fitness bei“.

Hersteller dürfen Gesundheitsaussagen auf Lebensmitteln allerdings nicht frei wählen. Laut der Health-Claims-Verordnung dürfen Unternehmen nur mit solchen gesundheitsbezogenen Angaben werben, die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit zugelassen sind. Die Verordnung soll Verbraucherinnen und Verbraucher EU-weit vor irreführenden und wissenschaftlich nicht belegten Angaben schützen. Misstrauen ist vor allem dann angebracht, wenn Hersteller versprechen, ein Lebensmittel könne die Körperfunktion über das normale Maß hinaus steigern.

Quelle: „Teekanne muss Werbung mit mentaler Fitness unterlassen“ – Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Hessen vom 3. Mai 2018

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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