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Neuartige Lebensmittel aus Onlineshops sind häufig nicht verkehrsfähig

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Neuartige Lebensmittel aus Onlineshops sind häufig nicht verkehrsfähig

Der Online-Handel mit Lebensmitteln nimmt zu. Doch Verbraucher sollten bei der Bestellung von Nahrungsergänzungsmitteln und andere Lebensmitteln im Internet vorsichtig sein. Eine groß angelegte, europaweite Kontrollaktion von 1100 Onlineshops hat gezeigt: Viele neuartige Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel enthalten nicht zugelassene Substanzen (Novel Food) oder werben mit unzulässigen Gesundheitsversprechen und dürften daher gar nicht verkauft werden. Insgesamt fanden die Behörden 779 Produkte, die sie als nicht verkehrsfähig einstuften, darunter 428 nicht zugelassene Novel Foods und 351 Nahrungsergänzungsmittel.  

Angebliche Appetithemmer oder Potenzmittel

Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel werden nicht behördlich überprüft, bevor sie auf den Markt kommen. Der Anbieter trägt die Verantwortung dafür, dass die Produkte einwandfrei sind und nicht der Gesundheit schaden. Allerdings gibt es eine Ausnahme für sogenannte „Novel Foods“, also Lebensmittel, die bislang nicht üblicherweise in Europa verzehrt wurden. Für sie muss der Anbieter eine Zulassung beantragen. An diese Regel halten sich Online-Anbieter nicht immer, wie die aktuelle Untersuchung zeigt.

Beispielsweise fanden die Behörden den nicht zugelassenen angeblichen Appetithemmer Hoodia oder das als Potenzmittel vertriebene Ziegenkraut (Epimedium grandiflorum). Da die Wirkung dieser pflanzlichen Substanzen auf den Menschen noch nicht ausreichend erforscht ist, wurden die Stoffe bislang nicht als Novel Food zugelassen.

Nahrungsergänzungsmittel mit unzulässigen Gesundheitsversprechen

Auch Nahrungsergänzungsmittel mit unzulässigen Gesundheitsversprechen sind ein zunehmendes Ärgernis für Verbraucher und Behörden. Ein weiterer Schwerpunkt der europaweiten Untersuchung lag daher auf Nahrungsergänzungsmitteln mit nicht zugelassenen Wirkungsversprechen auf Knochen und Gelenke. Der Bericht der Europäischen Kommission kommt zu dem Schluss, dass der Online-Handel mit Lebensmitteln stärker kontrolliert werden muss.

Die Verbraucherzentralen fordern darüber hinaus, dass die Behörden alle Nahrungsergänzungsmittel vor dem ersten Inverkehrbringen auf ihre Sicherheit und Kennzeichnung überprüfen sowie eine Positivliste für Pflanzenzubereitungen in Nahrungsergänzungsmitteln erstellen.

Die Untersuchung fand im September 2017 statt. Es beteiligten sich die Behörden von 25 EU-Staaten sowie von der Schweiz und Norwegen.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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