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LaVita Vitalstoffkonzentrat: Hersteller fällt erneut unangenehm auf

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LaVita Vitalstoffkonzentrat: Hersteller fällt erneut unangenehm auf

„Meine Haare und Nägel sind super schön“ und „Selbst mein Mann ist weniger müde“: Mit solchen und weiteren Versprechen warb der Hersteller des LaVita Vitalstoffkonzentrates in ganzseitigen Zeitungsanzeigen für sein Produkt. Zwei Verbraucher fühlten sich von den Aussagen getäuscht und meldeten die Anzeigen bei Lebensmittelklarheit. Die gesundheitsbezogenen Werbeaussagen sind nicht zugelassen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte das Unternehmen bereits vor drei Jahren wegen vergleichbarer Aussagen abgemahnt. Die La Vita GmbH musste daher nun Vertragsstrafe zahlen.

Auch Kundenäußerungen in der Werbung sind reglementiert

Die Werbung mit gesundheitlichen Wirkungen ist beliebt und wird von vielen Lebensmittelherstellern für ihre Produkte genutzt. Doch die Health-Claims-Verordnung setzt den Anbietern enge Grenzen: Nur spezielle, von der EU-Kommission zugelassene Aussagen sind zur Bewerbung von Lebensmitteln erlaubt, darüber hinausgehende Gesundheitswerbung ist unzulässig. Dies gilt auch für Äußerungen von Kunden wie im aktuellen Fall.

Das Unternehmen hatte im Jahr 2015 in einer Unterlassungserklärung gegenüber dem vzbv zugesichert, sämtliche abgemahnte Gesundheitsaussagen nicht mehr auf der Website oder in der Zeitungswerbung zu verwenden. Dieses Versprechen hat der Hersteller mit den aktuellen Anzeigen gebrochen. Die Vertragsstrafe wurde bereits gezahlt.  

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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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