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Hersteller von Kürbiskernen entfernt Gesundheitsaussagen zu Spermidin

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Hersteller von Kürbiskernen entfernt Gesundheitsaussagen zu Spermidin

Als „Steirisches Spermidin-Wunder“, „Kernkraft für die Zellen“ und „Anti-Aging-Food“ bezeichnete die Estyria Naturprodukte GmbH ihre Kürbiskerne und bewarb sie unter anderem mit der Angabe: „Spermidin gilt als der Schlüssel, um die Zellalterung des Körpers zu verlangsamen und altersbedingte Erkrankungen zu verhindern.

Einer Verbraucherin fiel die überzogene Werbung auf und sie meldete das Produkt bei Lebensmittelklarheit.de. Auch die Expertinnen von Lebensmittelklarheit sahen die Werbeaussagen kritisch und gaben den Fall an den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) weiter, der den Anbieter daraufhin abmahnte.

Überzogene Gesundheitsversprechen sind nicht erlaubt

Um Verbraucherinnen vor unlauterer Werbung zu schützen, sind für Aufmachung und Bewerbung von Lebensmitteln nur solche Aussagen erlaubt, die zuvor wissenschaftlich überprüft und von der Europäischen Kommission zugelassen wurden. Für die im kleinen Faltblatt als Wirkstoff angegebene Substanz Spermidin gibt es aber keinerlei zugelassene Angaben. Eine beantragte Aussage im Zusammenhang mit dem Haarwachstum wurde bereits abgelehnt. Entsprechend fehlte auch die Grundlage für weitere Versprechen auf der Homepage www.steirerkraft.com, beispielsweise die Behauptungen, das Produkt habe eine positive Wirkung auf Herz und Kreislauf, schütze vor Demenz und verlängere das Leben.

Der vzbv sah in den Aussagen einen Verstoß gegen die Health-Claims-Verordnung und eine Irreführung der Verbraucher, da dem Lebensmittel Eigenschaften und Wirkungen zugesprochen würden, die es nicht besitze. Er mahnte den Anbieter daher auch wegen Verstoßes gegen die Lebensmittelinformationsverordnung ab.  

Die Estyria Naturprodukte GmbH hat die Unterlassungserklärung inzwischen unterschrieben und zugesichert, das Produkt nicht mehr mit den beanstandeten Aussagen zu bewerben. Der vzbv gewährte dem Unternehmen eine Aufbrauchfrist bis zum 31.12.2020 für Aussagen auf der Verpackung sowie bis zum 30.11.2020 für Aussagen auf der Homepage.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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