Gerichtsurteil: Widersprüchliche Herkunftsangaben bei Obst und Gemüse sind irreführend
In einer Filiale des Discounters Netto standen bei Obst und Gemüse auf Werbeschildern andere Ursprungsländer als auf den Verpackungen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat erfolgreich geklagt.
Eine Verbraucherin hatte sich bei Lebensmittelklarheit über die Herkunftsangaben bei Netto beschwert. Sie hatte bei Obst und Gemüse immer wieder uneinheitliche Angaben auf Werbeschildern im Verkaufsraum und den dazu gehörenden Verpackungen gefunden: Auf dem Schild über Passionsfrüchten stand beispielsweise „aus Südafrika“, auf den verpackten Früchten „Peru“. Dadurch hatte sie auch das Vertrauen in die Kennzeichnung offener Ware wie Salat und Radieschen verloren, bei denen sie die Herkunft nicht überprüfen kann. Als Käuferin erwartete sie, „dass die Angaben stimmen, immer“.
Stichprobe vor Ort zeigt deutliche Missstände
Lebensmittelklarheit ging der Beschwerde in einer Filiale in Frankfurt am Main nach: Die Kartoffeln kamen nicht aus Italien, sondern aus Frankreich, die Minitomaten statt aus den Niederlanden aus Spanien. Die vermeintlich spanischen Pfirsiche stammten aus Italien und die Trauben wurden nicht in Ägypten, sondern in Indien geerntet. Das konnten Kunden jedoch erst bei genauem Lesen der Verpackungen erkennen. Dort war das richtige Ursprungsland genannt.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat den Fall von Lebensmittelklarheit übernommen, denn er kann rechtlich gegen Firmen vorgehen.
Herkunftsangaben müssen stimmen
Trotz der falschen Angaben behauptete Netto jedoch, es liege keine Irreführung vor. Der durchschnittliche Verbraucher wisse, dass allein die Verpackungsbeschriftung maßgeblich sei.
Das Landgericht Amberg stellte klar: Die korrekte Angabe auf der Verpackung berechtigt ein Unternehmen noch lange nicht dazu, auf Schildern mit einem falschen Ursprungsland zu werben. Die Herkunft eines Lebensmittels sei für viele ein wichtiges Kriterium für die Kaufentscheidung. Dabei verlasse sich der durchschnittliche Verbraucher auf die Angaben auf Schildern, die von der Decke hängen oder an Regalen angebracht sind. Er müsse nicht mehrfach nachlesen, um nach dem Ursprungsland zu forschen.
Das Gericht untersagte der Netto Marken-Discount AG & Co. KG, auf Regal- und Hängeschildern mit falschen Herkunftsländern von Obst und Gemüse zu werben.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv): Lebensmittel: Ursprungsland auf Werbeschildern muss stimmen. Pressemitteilung vom 6.3.2019
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Isabella von Luxburg,
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Kommentare
Bei einem Discounter fällt mir regelmäßig auf, dass diese Lebensmittelkette
auf ihre Produkte "Hergestellt für ..." schreibt. Theoretisch könnte es in China sein. Stammt nun ein bestimmter nach einem Ort benannten Sahnemeerrettich… aus diesem Ort…? Für mich ist es irreführend. [Markennamen von Redaktion entfernt]
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