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Erfolgreich abgemahnt: Kokoschips „ohne Kristallzucker“ enthielten Rohrzucker

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Erfolgreich abgemahnt: Kokoschips „ohne Kristallzucker“ enthielten Rohrzucker

Etwa 30 Prozent Rohrzucker enthielten die Kokoschips mit dem Hinweis „ohne Kristallzucker“. Der Verbraucherzentrale Bundesverband mahnte die Heimatgut GmbH erfolgreich ab.

Eine Verbraucherin aus Köln hatte sich über den Werbehinweis bei Lebensmittelklarheit.de beschwert, denn sie hatte die Kokoschips „in der Annahme eines gesunden Lebensmittels“ gekauft und war „voll auf die Herstellerangaben reingefallen“.

Tatsächlich traf die Angabe „ohne Kristallzucker“ auf den Kokoschips schlichtweg nicht zu, diese enthielten etwa 30 Prozent Rohrzucker, der üblicherweise ein kristalliner Zucker wie Rübenzucker ist.

Heimatgut Kokoschips Rückseiten vorher und nachher

Zudem sind die Hinweise „Ohne Zuckerzusatz“ und „zuckerfrei“ lebensmittelrechtlich in der so genannten Health-Claims-Verordnung (HCVO) geregelt:

Steht „Ohne Zuckerzusatz“ auf einem Lebensmittel oder eine Angabe, die für den Verbraucher voraussichtlich dieselbe Bedeutung hat, so darf das Produkt keine zugesetzten Mono- oder Disaccharide oder irgendein anderes wegen seiner süßenden Wirkung verwendetes Lebensmittel enthalten. Rohrzucker ist ein Disaccharid (Zweifachzucker) und deshalb bei der Angabe „ohne Zuckerzusatz“ nicht erlaubt.

Auch die Mengenvorgaben für die Angabe „zuckerfrei“ erfüllten die Kokoschips nicht, denn dann dürften sie höchstens 0,5 Gramm Zucker pro 100 Gramm enthalten. Tatsächlich steckten laut Nährwertangaben aber 35 Prozent Zucker im Produkt.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband mahnte den Anbieter für Lebensmittelklarheit ab. Die Heimatgut GmbH unterschrieb im Dezember 2018 eine Unterlassungserklärung und hat den kritisierten Werbehinweis inzwischen bereits von der Verpackung entfernt.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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