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Eistee und Teegetränke: Das Etikett ist oft verwirrend

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Eistee und Teegetränke: Das Etikett ist oft verwirrend

Beim Kauf von Eistee und Teegetränken müssen Verbraucher mit einigen Überraschungen rechnen. Nicht nur die Kennzeichnung, sondern auch die Zusammensetzung der Produkte unterscheidet sich zum Teil deutlich. Ein Marktcheck von Lebensmittelklarheit zeigt: In den Zutatenlisten von Eistee und Teegetränken finden sich neben zugesetztem Koffein auch Zutaten wie „Molkenerzeugnis“ oder Lactobazillen.

In dem Marktcheck überprüften die Expertinnen, wie sich Bezeichnung, Zusammensetzung und Kennzeichnung von Eistee und Teegetränken unterscheiden. Insgesamt wurden stichprobenartig 23 Produkte aus der Rubrik „Eistee und Teegetränke“ untersucht, darunter sechs Bio-Produkte. Der Marktcheck wurde im April bis Mai 2018 in elf verschiedenen Läden in Hessen durchgeführt, unter anderem bei REWE, EDEKA, ALDI Süd, Netto, dm und Penny.

Die Ergebnisse des Marktchecks

  • Neben Schwarztee verwenden die Hersteller auch Grünen Tee, Weißen Tee, Kräuter-, Rooibos-, Früchte- oder Matetee als Ausgangsbasis für ihre teehaltigen Getränke. Nur bei 14 der 23 Produkte wird aber bereits auf der Front deutlich, welcher Tee als Basis für das Getränk dient.
  • 17 Produkte enthalten aufgrund der verwendeten Tee-Basis Koffein. Nur auf 7 davon ist ein entsprechender Koffeinhinweis auf der Verpackung zu finden. Zwei Hersteller stellen heraus, dass ihr Produkt kein Koffein enthält.
  • Der Fruchtgehalt schwankt zwischen 0,1 und 38 Prozent.
  • Trotz des zum Teil geringen Fruchtanteils wird auf 17 der 23 untersuchten Verpackungen auf der Vorderseite mit einer Fruchtabbildung geworben. Mit 19 von 23 Produkten enthält ein Großteil der untersuchten Getränke Aromen.
  • Der Zuckeranteil liegt zwischen 0,4 und 8,5 Gramm pro 100 Milliliter.
  • Überraschende Zutaten: In zwei Getränken auf Mate-Tee-Basis wurde reines Koffein als Zutat verwendet; ein Eistee enthält 51 Prozent Molkenerzeugnis; in einem anderen Teegetränk sind „Kombucha-Kulturen“ und Lactobazillen enthalten.

Verwirrung am Teeregal: Einige Beispiele

Folgende Beispiele zeigen, welche Unklarheiten Verbrauchern bei Eistee begegnen können:

  • Zwei der untersuchten Produkte enthielten als Hinweis auf den verwendeten Tee lediglich die Bezeichnung „Tee-Extrakt“. In diesem Fall ist laut den Leitsätzen für Tee und teeähnliche Erzeugnisse davon auszugehen, dass es sich bei der verwendeten Basis um Schwarztee handelt. Für Verbraucher kann dies jedoch unklar sein.
  • Viele Hersteller werben auf der Verpackung mit Fruchtabbildungen. Der Fruchtgehalt in den Getränken kann sich bei ähnlicher Fruchtabbildung extrem unterscheiden.
  • In einigen Produkten ist trotz Fruchtabbildung weder Fruchtsaft noch Fruchtmark enthalten, sondern lediglich Aroma zugesetzt – wie der Blick in die Zutatenliste verrät.

Tee-Basis sollte auf den ersten Blick erkennbar sein

Der Marktcheck von Lebensmittelklarheit zeigt, dass die Aufmachung der untersuchten Eistees und Teegetränke häufig sehr ähnlich ist. Dennoch kann sich der Inhalt sehr unterscheiden, vor allem in Hinblick auf die verwendete Basis – und damit auf den Koffeingehalt – sowie auf den Fruchtgehalt.

Aus Sicht der Verbraucherzentrale sollte die verwendete Tee-Basis auf den ersten Blick erkennbar sein und ein gut auffindbarer Hinweis auf das Vorhandensein von Koffein erfolgen. Unabhängig von der Höhe des Koffeingehalt und der verwendeten Basis sollte der Koffeingehalt auf allen Getränken – also auch teehaltige Getränken – ausgewiesen werden, sodass koffeinhaltige Getränke miteinander vergleichbar sind. Um falsche Erwartungen zu vermeiden, sollten Hersteller den Fruchtsaftgehalt – speziell bei geringem Anteil – in der Nähe der Fruchtabbildung angeben. Getränke, die sich in der Zusammensetzung deutlich von einem klassischen Teegetränk unterscheiden, sollten entsprechend auf der Schauseite benannt werden.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
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