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Coronavirus: Vorsicht bei vielversprechender Werbung

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Coronavirus: Vorsicht bei vielversprechender Werbung

Ob Cystuspräparate, Mittel mit Zink oder Vitamin D: Nahrungsergänzungsmittel, die das Immunsystem stärken sollen, werden derzeit stark beworben. In sozialen Medien und im Internet kursieren teilweise absurde Tipps, wie sich das Coronavirus angeblich abwehren lässt. Die Coronakrise verunsichert, und wer besorgt ist, glaubt auch leichter unbewiesenen Behauptungen. Zumindest bei Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln sind solchen Versprechen aber zu Recht enge Grenzen gesetzt. Zwar gibt es Vitamine und Mineralstoffe, die zu einer gesunden Funktion des Immunsystems beitragen. Aber eine „Steigerung“ oder „Verbesserung“ der Abwehrfunktionen durch Lebensmittel einschließlich Nahrungsergänzungsmitteln ist nicht belegt. Überzogene Werbung ist für sie daher verboten. Lebensmittelklarheit erklärt, welche Aussagen zulässig sind und welche nicht.

Verbraucher sollten skeptisch bleiben

Laut der Health-Claims-Verordnung dürfen nur solche Gesundheitsangaben gemacht werden, die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit geprüft und zugelassen wurden. Sie beziehen sich in der Regel auf bestimmte Inhaltsstoffe wie Vitamine oder Mineralstoffe. Zur Wirkung auf das Immunsystem sind elf Aussagen zugelassen, die alle die Formulierung „trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei“ beinhalten. Eine entsprechende Aussage ist unter anderem für Eisen, Zink, Folsäure, Vitamin D und Vitamin C zugelassen, sofern das Lebensmittel eine vorgeschriebene Mindestmenge davon enthält. Für Pflanzenstoffe wie Cystus hingegen gibt es bislang keine zulässigen Gesundheitsaussagen.   

Skeptisch sollten Verbraucher werden, wenn die Versprechen deutlich über die genannte Formulierung hinausgehen. Aussagen wie „schützt vor Viren“ oder ähnliches sind unseriös und unzulässig. Der Arbeitskreis Lebensmittelchemischer Sachverständiger (ALS) kam zu dem Schluss, dass auch die Aussage „zur Förderung von“ nicht gleichbedeutend ist mit „trägt zur normalen Funktion bei“. Auch das Kammergericht Berlin hat in einem Urteil klargestellt, dass „das Immunsystem stärken“ nicht gleichbedeutend sei mit „trägt zur normalen Funktion bei“. Selbst wenn Anbieter angebliche Studien anführen, sind derartige Aussagen zu konkreten Produkten nicht erlaubt.   

Wichtig für Verbraucher ist: Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel, die nicht zur Vorbeugung, Linderung oder Heilung von Erkrankungen gedacht sind. Im Gegensatz zu Arzneimitteln benötigen sie keine Zulassung. Eine Überdosierung von Vitaminen oder Pflanzenextrakten kann sogar gesundheitsschädlich sein. Tipps, wie Sie Ihr Immunsystem stärken, gibt unter anderem die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (Link siehe rechte Randspalte).

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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