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Acht Jahre Lebensmittelklarheit: Es gibt noch viel zu tun

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Acht Jahre Lebensmittelklarheit: Es gibt noch viel zu tun

Tintenfischringe, die keine sind oder Heidelbeer-Cranberrysaft, in dem hauptsächlich Apfel steckt: Wenn es darum geht, Lebensmittel in ein gutes Licht zu rücken, sind Hersteller erfinderisch. Viele Verbraucher ärgern sich über Fehlkäufe aufgrund der Kennzeichnung oder Werbung und melden die Produkte an Lebensmittelklarheit.de. Seit dem Start des Verbraucherportals vor acht Jahren gingen mehr als 10.000 Beschwerden ein. Mehr als 1150 Produkte stehen derzeit online, ein Großteil davon in der Rubrik „Getäuscht?“.

Gesundheitsversprechen und überzogene Werbung

Seit Beginn des Portals bezieht sich ein großer Teil der Beschwerden auf überzogene Werbung und Aufmachung: Auf der Vorderseite vieler Lebensmittel prangen nach wie vor Abbildungen von Zutaten, die nur in geringen Anteilen oder überhaupt nicht enthalten sind. So rückte ein Hersteller auf seinem „Heidelbeere & Cranberry & Johannisbeere“-Direktsaft beispielsweise eine große Heidelbeere sowie eine Cranberry in den Vordergrund. Tatsächlich enthielt das Getränk aber hauptsächlich Apfel- und Traubensaft. 

Häufig erreichen uns auch Meldungen über unzulässige Gesundheitsversprechen. So pries ein Hersteller seinen Proteindrink als „Eiweißdrink zum Abnehmen an“. Doch das ist nicht erlaubt. Im Online-Shop waren darüber hinaus zahlreiche weitere nicht zugelassene Gesundheitsaussagen zu finden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband mahnte den Hersteller aufgrund der Aussagen ab.

Hersteller reagieren auf Kritik

In vielen Fällen haben die Beschwerden Erfolg: Etwa 20 Prozent der gemeldeten Produkte, die auch aus Sicht der Verbraucherzentrale Täuschungspotenzial aufwiesen, wurden von den Anbietern geändert und sind inzwischen verbraucherfreundlicher gestaltet. Allerdings bedeutet die Veränderung nicht immer eine optimale Kennzeichnung. Die Verbraucherzentrale bewertet die Produktveränderungen.

So arbeitet Lebensmittelklarheit.de

Lebensmittelklarheit hat zum Ziel, Verbrauchern Informationen zu den Vorschriften zur Kennzeichnung zu geben, Beschwerden und Fragen zu konkreten Produkten zu bearbeiten und Raum für Diskussionen zu bieten.

Wir prüfen alle eingehenden Produktmeldungen. Ein Fall für Lebensmittelklarheit.de sind Meldungen, die den „rechtlichen Graubereich“ betreffen: Ein Produkt ist auf den ersten Blick nach geltendem Recht korrekt gekennzeichnet, aber dennoch missverstehen Verbraucher die Kennzeichnung oder sehen sich durch die Aufmachung sogar getäuscht. Ist die Kritik des Verbrauchers an der Kennzeichnung für uns nachvollziehbar, bitten wir den Hersteller um eine Stellungnahme verfassen unsere eigene Einschätzung zur Kennzeichnung.

Neben der Möglichkeit, sich über konkrete Produkte zu beschweren, können Verbraucher auch Fragen zur Kennzeichnung von Lebensmitteln stellen und an unseren Umfragen teilnehmen. Sowohl Fragen als auch Meldungen an Lebensmittelklarheit liefern uns Hinweise, wo Missstände und Unklarheiten liegen, und tragen zu einer besseren Kennzeichnung bei.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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