Welche Angaben informieren über die Herkunft von Lebensmitteln?
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Welche Bedeutung haben Angaben wie „Hergestellt in…“ oder „Hergestellt für…“? Wir möchten von Ihnen wissen: Welche der folgenden Angaben auf der Lebensmittelverpackung informieren Ihrer Meinung nach über die Herkunft eines Lebensmittels? (Mehrfachantworten sind möglich)
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Sowohl die Angabe des Ursprungslands als auch die Angaben „Hergestellt in …“ und „Erzeugnis aus …“ geben Hinweise auf die Herkunft eines Lebensmittels.
Das Ursprungsland gibt an, in welchem Land ein Lebensmittel vollständig gewonnen oder hergestellt wird. Waren ein oder mehrere Länder an der Herstellung beteiligt, zählt das Land, in dem der letzte wesentliche Verarbeitungsschritt stattgefunden hat, als Ursprungsland.
Auch Angaben wie „Hergestellt in…“ oder „Erzeugnis aus …“ beziehen sich auf das Ursprungsland oder – bei verarbeiteten Lebensmitteln – auf den Ort der Herstellung.
Im Fall von verarbeiteten Lebensmitteln können die Zutaten aus einem anderen Land stammen. Allerdings muss seit April 2020 angegeben werden, wenn die Hauptzutaten („Primärzutaten“) nicht aus dem angegebenen Land stammen.
Die Angabe des Ursprungslandes ist für bestimmte Lebensmittel verpflichtend, beispielsweise für die meisten unverarbeiteten Obst- und Gemüsesorten, für Olivenöl und vorverpacktes frisches oder gefrorenes Fleisch von Schwein, Schaf, Ziege und Geflügel sowie Rindfleisch.
Die Angabe „Hergestellt für …“ gibt lediglich den verantwortlichen Lebensmittelunternehmer an. Er muss nicht mit dem Hersteller identisch sein. Und bei den Buchstabenkombinationen im Identitätskennzeichen sowie der Öko-Kontrollstelle muss es sich nicht um das Land oder Bundesland handeln, in dem das Lebensmittel hergestellt wurde.
Ausführliche Informationen zur Herkunftskennzeichnung finden Sie im Artikel „Herkunftsangaben auf Lebensmitteln“.