Informationen

Karamell & „Melange“: Röstkaffee mit Zuckerzusätzen

Teasertitel
Karamell & „Melange“: Röstkaffee mit Zuckerzusätzen

Verpackungen mit gemahlenem Röstkaffee enthalten nicht immer reinen Kaffee. Einzelne Hersteller versetzen ihren Kaffee mit Karamell, Maltodextrin oder anderen zuckerhaltigen Zutaten. So verringert sich der Kaffeeanteil um bis zu elf Prozent.

Das entspricht laut Herstellerangaben den Wünschen der Kunden und trägt zur geschmacklichen Verbesserung bei, da der Kaffee durch die Zuckerzusätze weniger bitter schmecke. Unbestritten ist jedoch: Hersteller sparen Rohstoff und Steuern.

Gerichtsurteil für deutlichere Kennzeichnung

Im Jahr 2009 gab es ein Urteil gegen einen Kaffeehersteller, der seinen Kaffee mit Maltodextrin und Karamell anreicherte. Auf der Verpackungsfrontseite war kein Hinweis zu finden, dass dieser Röstkaffee noch weitere Zutaten enthielt. Der Hersteller warb nur mit den Worten „neue Rezeptur – noch mehr Aroma – Typ Melange“.

Ergebnis dieses Urteils ist, dass Kaffeehersteller nun mit einem gut sichtbaren Hinweis auf der Verpackung kenntlich machen müssen, wenn das Produkt zusätzlich Maltodextrin und Karamell enthält. Bezeichnungen wie „Röstkaffee mit Karamell“ oder „harmonische Mélange aus Röstkaffee, Maltodextrin und Karamell“ weisen seitdem darauf hin, dass die Produkte Zuckerzusätze enthalten.

Diese Kennzeichnung ist lebensmittelrechtlich korrekt.

Kaffeehersteller sparen Rohstoff und Steuern

Kaffee mit Zusätzen ist preiswerter in der Herstellung, denn der teure Rohstoff Kaffee wird in Teilen durch Maltodextrin ersetzt. Zusätzlich sinkt der Steuersatz: Laut Kaffeesteuergesetz liegt der Steuersatz für reinen Röstkaffee bei 2,19 Euro pro Kilogramm. Für ein Produkt mit 70 bis 90 Prozent Kaffee beträgt er dagegen nur noch 1,76 Euro pro Kilogramm.

Beim Kauf auf die Kennzeichnung achten

Verbraucher sollten die Kennzeichnung auf der Verpackung beachten. Ist auf der Verpackung und in der Zutatenliste kein Hinweis auf Zuckerzusätze wie Karamell oder ist gar keine Zutatenliste zu finden, so handelt es sich um einen hundertprozentigen Röstkaffee.

Wie Verbraucheranfragen zeigen, können Kaffeekäufer den vorgeschriebenen Hinweis leicht übersehen, wenn sie mit einem Zuckerzusatz im Kaffee nicht rechnen. Zudem sind die Verpackungen der Kaffeemischungen den herkömmlichen 100-Prozent-Röstkaffees manchmal optisch zum Verwechseln ähnlich. Kaffeeanbieter sind daher aufgefordert, die Zusätze im Kaffee klar und deutlich zu kennzeichnen, so dass er eindeutig von herkömmlichem Röstkaffee zu unterscheiden ist.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

Wie informativ fanden Sie diesen Beitrag?
Durchschnitt: 4.8 (18 Stimmen)

Neuen Kommentar hinzufügen

Restricted HTML

  • Erlaubte HTML-Tags: <a href hreflang> <em> <strong> <cite> <blockquote cite> <code> <ul type> <ol start type='1 A I'> <li> <dl> <dt> <dd> <h2 id='jump-*'> <h3 id> <h4 id> <h5 id> <h6 id>
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Website- und E-Mail-Adressen werden automatisch in Links umgewandelt.