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Wie muss Blutplasma in Wurst gekennzeichnet werden?

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Wie muss Blutplasma in Wurst gekennzeichnet werden?

Frage:

Mir ist nicht klar ob und wie und gegebenenfalls ab welcher Menge Blutplasma in Fleischerzeugnissen, wie beispielsweise Blutwurst gekennzeichnet werden muss. Ich finde diesbezüglich keine Informationen in der LMIV. Muss Schweineblutplasma beispielsweise in einer Mortadella, die nur aus Schweinefleisch hergestellt ist, gekennzeichnet werden? ich bin kein Hersteller sondern frage aus Verbraucherinteresse mit wissenschaftlichem Interesse.

Antwort:

Bei abgepackten Fleischerzeugnissen müssen alle Zutaten in der Zutatenliste aufgeführt werden. Das gilt auch für Blutplasma, unabhängig von der Menge. Dabei sollte gemäß den Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnissen des Deutschen Lebensmittelbuchs auch die Tierart erkennbar sein, aus der das Blutplasma gewonnen wurde, beispielsweise „Schweineblutplasma“.

Stammt das Blutplasma von einer anderen Tierart als das Fleisch des Fleischerzeugnisses, so wird es auch bei der Bezeichnung des Produktes angegeben. Das wäre beispielsweise bei einer „Geflügelmortadella mit Schweineblutplasma“ der Fall.

Ersetzt das zugesetzte Blutplasma einen Teil der Fleischmenge, so greift zusätzlich eine als „Imitatkennzeichnung“ bekannte Regelung: In diesem Fall muss eine deutliche Angabe bei dem Produktnamen stehen, und zwar in mindestens 75 Prozent der Schriftgröße des Produktnamens. Ab einem Anteil über zwei Prozent Blutplasma ist laut Leitsätzen davon auszugehen, dass Fleisch ersetzt wird.

Beim Kauf von loser Ware, zum Beispiel in der Metzgerei, sieht es mit Informationen oft schlechter aus. Eine vollständige Zutatenliste ist nicht verpflichtend. Einige Anbieter geben auf Wunsch aber Informationen – beispielsweise in Form eines Ordners – zur Einsicht heraus. Sind in der Fleischtheke Schildchen mit der Bezeichnung der Fleischerzeugnisse vorhanden, so muss diese nach unserer Rechtsauffassung vollständig sein. Dort wäre auf die Verwendung von Blutplasma einer anderen Tierart somit hinzuweisen.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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