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Unterschiedliche Zahlen bei Nährwertangaben verwirren

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Unterschiedliche Zahlen bei Nährwertangaben verwirren

Frage

Beim Einkaufen war ich etwas verwirrt über die Nährwertangaben bei einem Schokomüsli. Auf der Vorderseite steht eine Kalorienangabe und auf der Rückseite zwei. Unklar ist jetzt, welche Angabe wofür steht. Erst nachdem man auf die Homepage geht und nachliest, weiß man etwas mehr.

Ohne die Homepage sind die Nährwertangaben nach meiner Ansicht für den Laien nicht verständlich, selbst mit entsprechender Bildung/Ausbildung. Aus meiner Sicht sollte hier eine einfachere und klarere Deklarierung möglich sein.

Antwort

Wie die Nährwertkennzeichnung aussehen muss, regelt die EU-Lebensmittelinformationsverordnung.

Vorgeschrieben ist grundsätzlich die Tabellen-Form, in der sich die Angaben auf 100 Gramm oder 100 Milliliter eines Lebensmittels beziehen. Nur bei Platzmangel können die Nährwerte auch hintereinander aufgeführt werden. Dabei müssen mindestens die „Big 7“ angegeben werden, also der Brennwert, Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiße und Salz.

Die Tabelle, die sich häufig auf der Rückseite befindet, kann zusätzlich zur Berechnung pro 100 Gramm, auch Nährwertangaben pro Portion angeben, dies ist aber nicht vorgeschrieben. Die Größe einer Portion legt der Hersteller dabei selbst fest. Er muss aber die Anzahl der Portionen pro Packung angeben.

Zusätzlich zur klassischen Nährwertkennzeichnung in Form einer Tabelle können Firmen freiwillig bestimmte Nährwerte an einer anderen Stelle der Verpackung wiederholen. Typischerweise stehen diese in Form einer Grafik auf der Schauseite. Diese Kennzeichnung darf sich auf den Brennwert beschränken oder sie umfasst den Brennwert zusammen mit den Mengen an Fett, gesättigten Fettsäuren, Zucker und Salz.

Die Angaben beziehen sich entweder auf 100 Gramm/100 Milliliter oder auf eine Portion. Wenn sie für eine Portion berechnet sind, muss der Brennwert zusätzlich für 100 Gramm oder 100 Milliliter gekennzeichnet sein.

 

Außerdem darf der Hersteller die Nährwerte und den Brennwert als Prozentsatz der Referenzmengen angeben. Diese Referenzmengen sind Richtwerte, die für die tägliche Zufuhr von Kalorien und Nährstoffen für Erwachsene festgelegt wurden. Dann muss in unmittelbarer Nähe dieser Angabe die Erklärung stehen: „Referenzmenge für einen durchschnittlichen Erwachsenen (8 400 kJ/2 000 kcal)”.

Wir können nachvollziehen, dass die unterschiedlichen Werte – pro 100 Gramm, pro Portion, in Prozent der Referenzwerte – schwer verständlich und schlecht vergleichbar sind.

Die Verbraucherzentralen befürworten eine Ampelkennzeichnung, da sie zumindest eine grobe Einschätzung eines Lebensmittels auf den ersten Blick ermöglicht. Sie sollte sich auf 100 Gramm oder 100 Milliliter eines Lebensmittels beziehen, damit Lebensmittel gut vergleichbar sind.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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