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Sprache der Nährwertkennzeichnung

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Sprache der Nährwertkennzeichnung

Frage

Bei manchen Lebensmitteln ist die Nährwertdeklaration nicht verpflichtend (z. B. Gewürze). Wenn die Nährwertdeklaration dennoch auf freiwilliger Basis gemacht wird, muss sie trotzdem in deutscher Sprache sein? Ich habe nämlich eine Packung reiner Senfkörner, die ja von der obligatorischen Nährwertdeklaration ausgenommen sind. Es ist trotzdem eine vorhanden, nur ist diese in englischer Sprache.

Antwort

Die Lebensmitteinformationsdurchführungsverordnung (LMIDV) schreibt die deutsche Sprache zunächst nur für verpflichtende Informationen vor. Demnach wäre sie bei einer freiwilligen Kennzeichnung nicht vorgeschrieben.

Allerdings gibt es den Grundsatz, dass Informationen über Lebensmittel zutreffend, klar und für die Verbraucher leicht verständlich sein müssen. Sie dürfen zudem nicht irreführen. Hier wäre zu prüfen, ob eine Nährwertkennzeichnung in englischer Sprache leicht verständlich ist – im Zweifelsfall vor Gericht.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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