Fragen & Antworten

Schokolade aus Alpenmilch

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Schokolade aus Alpenmilch

Frage

Muss die Milch für Alpenmilchschokolade aus den Alpen stammen, oder handelt es sich um eine ungeschützte Herkunftsbezeichnung?

Antwort

Tatsächlich ist der Begriff „Alpenmilch“ keine geschützte Ursprungsbezeichnung. Trotzdem muss Alpenmilch nach unserer Rechtsauffassung aus den Alpen stammen.

Einige Lebensmittel-Bezeichnungen, die sich auf eine bestimmte Region beziehen, sind geschützt. Beispielsweise trägt „Allgäuer Bergkäse“ eine „geschützte Ursprungsbezeichnung“. Für jedes Lebensmittel mit einem Geoschutz wird unter anderem festgelegt, aus welchem Gebiet die Zutaten stammen und/oder wo die Herstellung erfolgen muss. „Alpenmilch“ gehört nicht zu den geschützten Bezeichnungen.

Auch die Qualitätsangabe „Bergerzeugnis“ ist rechtlich geschützt. Sie kann bei verschiedenen landwirtschaftlichen Produkten zusätzlich zur Bezeichnung angegeben werden, wenn sowohl die Rohstoffe als auch das Futter überwiegend aus Berggebieten stammen. Verarbeitete Erzeugnisse, die als „Bergerzeugnis“ ausgewiesen sind, müssen auch in Berggebieten verarbeitet worden sein. Der Begriff „Bergerzeugnis“ ist vorgegeben, so dass „Alpenmilch“ nicht unter die Regelung fällt.

Es gilt aber das allgemeine Verbot der Täuschung. Daher muss Alpenmilch grundsätzlich aus den Alpen stammen. Wie der Hersteller das Gebiet der Alpen definiert, kann gegebenenfalls von der Erwartung der Kunden abweichen.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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