Protein-Knäckebrot: Darf es so heißen?
Frage:
Auf einem Knäckebrot prangt groß der Zusatz „Proteine“. Das suggeriert, dass das Produkt besonders viele Eiweiße enthält. Jedoch liegt es mit 10,3 g pro 100 g genau im Mittelmaß für Knäckebrote. Ist das erlaubt?
Antwort:
Nährwertbezogene Angaben wie „proteinreich“ oder „proteinhaltig“ sind gesetzlich geregelt. Hebt ein Anbieter auf seinem Lebensmittel den Protein- oder Eiweißanteil hervor, muss das Lebensmittel bestimmte Bedingungen erfüllen:
- Wird das Lebensmittel als „Proteinquelle“ oder mit einer vergleichbaren Angabe beworben, muss der Proteinanteil mindestens zwölf Prozent des Brennwerts des Lebensmittels betragen.
- Wird ein „hoher Proteingehalt“ beworben, so muss der Proteinanteil bei mindestens 20 Prozent des Brennwerts liegen.
Wichtig: Der Eiweiß-Anteil wird auf den Brennwert des Lebensmittels bezogen. Ob das Knäckebrot die Vorschrift für die Angabe „Proteinquelle“ erfüllt, können Sie daher nicht direkt an der Nährwertkennzeichnung erkennen, sondern Sie müssen rechnen.
Um Ihre Frage beantworten zu können, müsste man außerdem den Brennwert, also den Kaloriengehalt des Produktes bezogen auf 100 Gramm kennen. Dieser steht in der Nährwertkennzeichnung. 10,3 Gramm Eiweiß haben einen Brennwert von 42 Kilokalorien. Liegt der Gesamtkaloriengehalt des Knäckebrots beispielsweise bei 335 Kilokalorien pro 100 Gramm, wäre die Angabe „Proteinquelle“ zulässig – nicht aber die Angabe „Hoher Proteingehalt“.
Falls Sie die Rechnung nachvollziehen möchten:1 Gramm Eiweiß liefert 4 Kilokalorien 100 Gramm Knäckebrot enthalten 335 Kilokalorien = 100 Prozent |
Finden Sie außer der Bezeichnung „Protein“ keine weitere Angabe wie „Proteinquelle“ oder „hoher Proteingehalt“ auf der Verpackung, so muss mindestens die Voraussetzung für „Proteinquelle“ erfüllt sein.
Wir haben einige Knäckebrote verglichen. Die meisten Produkte, die mehr Eiweiß pro 100 Gramm enthalten, zum Beispiel Sesam-Knäckebrot – haben auch einen höheren Brennwert und erfüllen damit nicht die Voraussetzungen für ein „proteinhaltiges“ Lebensmittel.
Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.
Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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