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Prosciutto Crudo mit Gewürzen

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Prosciutto Crudo mit Gewürzen

Frage

Ich bin ein großer Fan von italienischen Produkten und habe mich sehr darüber gefreut, dass in meinem Discounter verschiedene Artikel angeboten wurden. Vom „Prosciutto Crudo Dolce – original aus Italien“ habe dann ich sofort mehrere Packungen gekauft. Vom Geschmack war ich dann aber überrascht und habe hierzu bei den Zutaten vielleicht eine Erklärung gefunden: Das Produkt enthält Gewürze! Sowas habe ich bei Prosciutto Crudo noch nie gesehen. Meine Frage: Darf ein italienischer Prosciutto Crudo Gewürze enthalten? Ich finde das sehr ungewöhnlich. Könnten Sie das mal prüfen, denn von der Ware bin ich wirklich sehr enttäuscht!

Antwort

Der Begriff „Prosciutto Crudo“ ist lebensmittelrechtlich nicht geschützt. Auf Deutsch bedeutet er einfach „roher Schinken“. Dennoch ist es ärgerlich, wenn Hersteller Begriffe verwenden, die eine Erwartung wecken können, und diese dann nicht erfüllen.   

Wir möchten zunächst die rechtliche Situation erklären:

Den Produktnamen – in Ihrem Fall Prosciutto Crudo Dolce – original aus Italien – darf der Hersteller frei wählen. Der Name darf allerdings nicht über die nicht über die Zusammensetzung oder die Eigenschaften eines Produktes täuschen. Für die Bezeichnung, die meist kleingedruckt auf der Rückseite zu finden ist, gibt es hingegen rechtliche Vorgaben. Sie muss unter anderem auf Deutsch verfasst sein. In Ihrem Fall könnte sie zum Beispiel lauten: „Rohschinken, luftgetrocknet“. Für Rohschinken wäre der Zusatz von Gewürzen zulässig.

EU-Herkunftszeichen "Geschützte Ursprungsbezeichnung"

Die Namen einiger internationaler Spezialitäten sind zudem durch ein EU-Herkunftszeichen rechtlich geschützt, zum Beispiel als „geschützte Ursprungsbezeichnung“ oder „geschützte geografische Angabe“. Erzeugerverbände müssen ihre Spezialitäten dazu im EU-Register DOOR eintragen lassen. Die Namen dürfen dann nur für diese Lebensmittel verwendet werden.  

Verschiedene „Prosciutto“-Arten sind EU-weit rechtlich geschützt. Beispiele hierfür sind der „Prosciutto di Parma“, der „Prosciutto Toscano“ oder der „Prosciutto di Carpegna“. Für diese Spezialitäten ist eine bestimmte Art der Herstellung sowie eine bestimmte Herkunftsregion vorgeschrieben. Während beim „Prosciutto di Parma“ ausschließlich Salz als weitere Zutat vorgesehen ist, wird „Prosciutto Toscano“ mit dem Einsatz von Salz, Pfeffer und „Pflanzenaromen“ hergestellt. Für einen einfachen „Prosciutto Crudo" gibt es derartige Vorgaben nicht.

Die Verbrauchererwartung ist schwieriger zu klären

Die Frage, ob der Produktname „Prosciutto Crudo“ eine Erwartung weckt, die das Produkt nicht erfüllt, lässt sich nicht pauschal beantworten. Einige Hersteller bewerben ihren „Prosciutto Crudo“ auf dem deutschen Markt explizit mit einer sparsamen Salzung und einem milden Geschmack. Offenbar gibt es aber auch stärker gewürzte Schinken, die unter diesem Namen angeboten werden. 

Auch bei anderen internationalen Spezialitäten beobachten wir, dass sich Produkte, die unter gleichem Namen angeboten werden, in ihrer Zusammensetzung teilweise stark unterscheiden. Dadurch ist es möglich, dass Verbraucher Produkte kaufen, die ihren Erwartungen nicht entsprechen.

In Zweifelsfällen müssen Gerichte über ein mögliches Täuschungspotenzial entscheiden.

Unsere Einschätzung dazu ist folgende:

Hersteller dürfen keine Produktnamen wählen, die nicht zum Produkt passen. Wenn sie die Namen ihrer Produkte an internationale Spezialitäten anlehnen, sollten unserer Ansicht nach bereits auf der Vorderseite klarstellen, welche Art von Produkt sich dahinter verbirgt, beispielsweise „Prosciutto crudo mit Rosmarin“.  

Wenn Sie bei internationalen Spezialitäten eine bestimmte Qualität erwarten, empfehlen wir Ihnen, auf die EU-Herkunftskennzeichen „geschützte Ursprungsbezeichnung“ oder „geschützte geografische Angabe“ zu achten. Generell bieten die Bezeichnung, gegebenenfalls weitere Beschreibungen und das Zutatenverzeichnis weitere Informationen.  

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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