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Preisauszeichnung pro Stück

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Preisauszeichnung pro Stück

Frage

In einem Discounter sind die Preise beim Obst ausschließlich gewichtsbezogen in Euro pro Kilogramm angegeben Es waren jedoch weder am Regal noch an der Kasse Waagen für eine entsprechende Kostenermittlung vorhanden. Auf Nachfrage erklärte man mir, dass die Preise pro Stück abgerechnet würden, da die Ware immer gleich wiegen würde. Dies kann aber erkennbar z.B. bei den Birnen nicht der Fall sein, und ist außerdem Schwankungen durch Lagerung in der Filiale unterworfen. Diese Verkaufsmethode ist meines Erachtens nicht verbraucherfreundlich, sondern, im Gegensatz dazu, Kundentäuschung und somit ungesetzlich. Oder irre ich mich?

Antwort

Aus unserer Sicht entspricht eine derartige Abrechnung nicht dem rechtlich vorgeschriebenen Prinzip der Preisklarheit.

Worauf sich die Preisangabe bei Obst und Gemüse bezieht, hängt von der allgemeinen Verkehrsauffassung ab, welches die übliche Verkaufseinheit für Obst und Gemüse ist. Sie ist rechtlich nicht festgelegt. Überwiegend wird der Preis nach Gewicht angegeben, teilweise jedoch auch pro Stück oder Bund, zum Beispiel bei Ananas und Radieschen. Nektarinen werden üblicherweise nach Gewicht verkauft.

Eine Abrechnung an der Kasse nach Stückzahl könnte akzeptabel sein, wenn der Grundpreis, der in der Auslage ausgezeichnet ist, immer eingehalten und an der Kasse beziehungsweise auf dem Beleg nachvollziehbar angegeben wird.

Ein Beispiel: Der Händler bietet Nektarinen zum Preis von 3,69 Euro pro Kilogramm an. Rechnet er die Nektarinen nun mit einem Stückpreis von 0,59 Euro ab, so muss jede Nektarine mindestens 160 Gramm wiegen, um (höchstens) auf den angegebenen Preis von 3,69 pro Kilogramm zu kommen (0,59 Euro geteilt durch 160 mal 1000). Wiegen die Nektarinen weniger, zum Beispiel nur 150 Gramm pro Stück, ergibt sich mit 0,59 Euro ein höherer Preis pro Kilogramm. Das wäre unserer Ansicht nach nicht zulässig.

Die von Ihnen geschilderte Preisgestaltung – alleinige Angabe des Grundpreises am Regal und alleinige Angabe der Stückzahl an der Kasse ohne Angabe des Grundpreises – ermöglicht es dem Kunden aber nicht, nachzurechnen und ist aus unserer Sicht völlig intransparent.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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