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Nährwertkennzeichnung bei Nahrungsergänzungsmitteln

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Nährwertkennzeichnung bei Nahrungsergänzungsmitteln

Frage

In Ihrem Artikel über Nahrungsergänzungsmittel heißt es: „Nahrungsergänzungsmittel enthalten Nährstoffe wie Vitamine, Mineralstoffe oder andere Stoffe mit ernährungsphysiologischer Wirkung. Rechtlich gesehen handelt es sich aber nicht um Medikamente, sondern um Lebensmittel, im Gegensatz zu Arzneimitteln durchlaufen sie daher auch kein Zulassungsverfahren. Zunächst gelten für Nahrungsergänzungsmittel dieselben Kennzeichnungsvorschriften wie für Lebensmittel generell.“

Wie kann es sein, dass dann Vitamin-Brausetabletten von allen Herstellern und allen Handelsketten, obwohl sie als Lebensmittel gelten und außer Vitaminen auch Zucker und Süßstoff und Aromastoffe enthalten sind, trotzdem keine Nährwertangaben wie Kalorien, Zucker, Fett und Salz auf der Verpackung haben, sondern nur Angaben zu den enthalten Vitaminen und Spurenelementen?

Antwort

Nahrungsergänzungsmittel zählen rechtlich zu den Lebensmitteln und müssen grundsätzlich dieselben Kennzeichnungsanforderungen nach der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) wie klassische Lebensmittel erfüllen. In Bezug auf die Nährwertkennzeichnung gelten jedoch die besonderen Regelungen der Nahrungsergänzungsmittelverordnung.

Statt der für Lebensmittel sonst üblichen Tabelle mit den Nährwerten für Fett, Zucker und dergleichen müssen auf Nahrungsergänzungsmitteln die Menge der enthaltenen Nährstoffe beziehungsweise sonstigen charakteristischen Stoffe angegeben werden – bei einem Nahrungsergänzungsmittel mit dem Carotinoid Lutein beispielsweise die enthaltene Luteinmenge. Die Angaben beziehen sich nicht, wie bei klassischen Lebensmitteln, auf 100 Gramm bzw. 100 Milliliter des Produktes, sondern auf die auf dem Etikett angegebene tägliche Verzehrsmenge. Für die enthaltenen Vitamine und Mineralstoffe muss zusätzlich aufgeführt werden, zu welchem Prozentsatz die empfohlene Tagesdosis des Ergänzungsmittels die Referenzwerte für die täglich empfohlene Aufnahme dieser Stoffe erfüllt.

Diese Form der Nährwertkennzeichnung ist sinnvoll, da Nahrungsergänzungsmittel in der Regel nur in kleinen Mengen verzehrt werden und der Beitrag zur Aufnahme der Makronährstoffe Fett, Kohlenhydrate und Protein üblicherweise vernachlässigbar gering ist.

Es ist Herstellern aber durchaus erlaubt, auf freiwilliger Basis zusätzlich eine Nährwerttabelle entsprechend der LMIV auf Nahrungsergänzungsmitteln anzubringen. Dann allerdings müssen sie auch sämtliche Vorgaben nach der LMIV dazu erfüllen.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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Tamer faraj
29.05.2021 - 18:51

Haben vitamintabletten also kein Zucker und sind somit keto- freundlich?

Redaktion Lebensmittelklarheit
02.06.2021 - 09:11

Ob Vitaminpräparate Zucker enthalten, können Sie in der Zutatenliste erkennen. Oftmals enthalten sie auch eine vollständige Nährwertinformation inklusive Zucker, sodass Sie auch die Zuckermenge pro 100 Gramm und eventuell pro empfohlener täglicher Verzehrsmenge erfahren. Das ist bei Nahrungsergänzungsmitteln aber nicht rechtlich vorgeschrieben.

Gudrun Hölling
16.05.2019 - 10:01

Sehr geehrte Damen und Herren,
Bei verschiedenen Nahrunssensibilitäten ist es erforderlich, ein Volldeklarationsliste zu haben. Im vorliegenden Fall dürfen keine Süßungsmittel, UND vor allem keine Fruktose enthalten sein. So bin ich auf der Suche nach einem Nahrungsergänzungsmittel, denn Obst und die meisten Gemüse dürfen nicht verzehrt werden.
Für eine schnelle Antwort wäre ich dankbar
Mvh
G. Hölling

Redaktion Lebensmittelklarheit
23.05.2019 - 09:07

Nahrungsergänzungsmittel zählen zu den Lebensmitteln und müssen ein Zutatenverzeichnis tragen. Dort können Sie erkennen, ob und welche Süßungsmittel und Zuckerarten verwendet wurden. Wird Fruchtzucker als Zutat verwendet, ist er im Zutatenverzeichnis als „Fruktose“ oder „Fruchtzucker“ explizit genannt. Er kann sich aber auch in Zutaten wie Fruchtpulver „verstecken“.

Mehr zur Kennzeichnung von Fruchtzucker finden Sie unter folgendem Link: https://www.lebensmittelklarheit.de/forum/fruktosefrei

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