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Nährwertangaben auf Trockenprodukten

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Nährwertangaben auf Trockenprodukten

Frage

Immer wieder ärgere ich mich über die Kennzeichnungspraxis einiger Hersteller von Trockenprodukten. Oft stehen auf den Tüten nur die Nährwertangaben für die zubereitete Mahlzeit einschließlich aller hinzugefügten Lebensmitteln. Da ich mich bei der Verwendung solcher Tüten selten an die aufgedruckten Zugaben, weder nach Art noch der Menge nach, halte, ich aber gleichzeitig meine aufgenommenen Nährwerte kontrollieren muss und will, fehlen mir diese Angaben. Auf meine Beschwerde hin, Antwortete mir ein Hersteller „Gemäß der Lebensmittelinformationsverordnung müssen bei Produkten, für die eine weitere Zugabe erforderlich ist ( wie z. B. Wasser und/oder frische Zutaten) die Nährwerte für das zubereitete Produkt pro 100 g/100 ml aufgeführt werden. Eine Angabe der Nährwerte für das Trockenprodukt ist dagegen nicht verpflichtend.“ Das finde ich sehr unbefriedigend. Allein bei der Zutat "Käse" gibt es eine solche Bandbreite, dass ein aufgedruckter Durchschnittswert nicht die Farbe wert ist, mit der er gedruckt wurde. Was steht denn genau in der Lebensmittelinformationsverordnung? Nebenbei, andere Anbieter schaffen es problemlos, sowohl für das Trockenprodukt als auch für die Zubereitung Angaben zu machen.

Antwort

Tatsächlich ist die rechtliche Situation so unbefriedigend, wie Sie sie beschreiben.

Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung besagt, dass sich die Nährwertangaben gegebenenfalls auf das zubereitete Lebensmittel beziehen können, sofern ausreichend genaue Angaben über die Zubereitungsweise gemacht werden.

Es ist Herstellern also erlaubt, bei Produkten, die weiter zubereitet werden müssen, die Nährwerte allein auf das verzehrfertige Lebensmittel zu beziehen, wenn sie die Zubereitungsweise ausreichend genau beschreiben. Sie müssen also angeben, welche Zutaten hinzugefügt werden sollen, ob das Lebensmittel gekocht, gebraten oder gebacken werden muss und wenn dies der Fall ist, wie lange.

Hersteller können jedoch auch allein die Nährwerte für das nicht verzehrfertige Produkt, also das Trockenprodukt, angeben. Und es ist ebenso möglich, freiwillig Angaben zu beide Varianten zu machen.

Wir finden es, wie Sie, am verbraucherfreundlichsten, wenn beide Angaben, sowohl für das Trockenprodukt als auch für das zubereitete Lebensmittel, gemacht werden. So können jene, die sich genau an die Vorgaben halten, leicht die Nährwerte des zubereiteten Lebensmittels erkennen. Aber auch Verbraucher, die die Zubereitungsempfehlung abwandeln möchten, können die Produkte mit ähnlichen Erzeugnissen vergleichen.

Bei Zutaten, die Verbraucher hinzufügen sollen, wie „Käse“, sollten aus unserer Sicht genauere Angaben zu Art und Fettgehalt gemacht werden, zum Beispiel „Hartkäse wie Parmesan, 35 % Fett i.Tr.“

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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Matthias S.
12.01.2024 - 23:16

Ich habe zur Zeit genau das Problem mit [...] (Name der Produkts entfernt, Anmerkung der Redaktion). Ich finde es dreist und unterschätzt solche Verschleierungstaktik anzuwenden. Zumal die Auswahl des Fleischs und der anderen Zutaten durchaus Nährwerte verzerren kann. Wer Spaghetti Bolognese z. B. Mit Harzer Käse macht (also käme mit nicht in den Sinn aber durchaus möglich) bekommt andere Werte bei kcals, Proteinen und Fetten, als wenn er gerieben Gouda nimmt, und für Parmesan sieht’s wieder anders aus. Es ist also nicht ausreichend spezifisch, wenn man Käse schreibt. Selbst wenn man sich genau ans Rezept hält.

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