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Mengenangabe der Vanille in einer Frischkäsezubereitung

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Mengenangabe der Vanille in einer Frischkäsezubereitung

Frage

Ich habe eine "Frischkäsezubereitung mit 13% Vanillezubereitung" gekauft. Aus der Inhaltsangabe lässt sich nicht mehr erkennen ob hier "echte Vanille" zum Einsatz kommt oder ein Vanille-Aroma. Dort steht die Bezeichnung über zwei Zeilen und lautet "natürliches Vanille (Zeilenumbruch) Sahne-Aroma". Lediglich Bourbonvanilleschoten sind angegeben. Was die beworbene 13 Prozent Vanillezubereitung ist, wird für den Verbraucher nicht hinreichend erklärt.

Antwort

Das von Ihnen beschriebene Produkt enthält echte Vanille.

Die Aromenkennzeichnung ist in der EU-Aromenverordnung geregelt. Wird der Begriff „natürlich“ für ein Aroma in Verbindung mit einem Lebensmittel, beispielsweise „natürliches Vanille-Aroma“, verwendet, muss der Aromabestandteil zu mindestens 95 Prozent aus dem Ausgangsstoff, also Vanille stammen. In dem von Ihnen beschriebenen Produkt stammt das Aroma also aus Sahne und Vanille.

Auch die Bourbon-Vanilleschoten stammen von der Vanillepflanze und tragen zum Geschmacksprofil der Frischkäsezubereitung bei. Würde es sich um extrahierte Schoten handeln, denen ihre geschmacksgebenden Eigenschaften, insbesondere das Mark, entzogen wurden, müsste in der Zutatenliste „extrahierte Vanilleschoten“ stehen.

Die Mengenkennzeichnung der Vanillezubereitung in der Bezeichnung ist freiwillig. Sie hilft Verbrauchern wenig, besonders wenn sie nicht erfahren, aus welchen Zutaten die Zubereitung zusammengesetzt ist. Aus rechtlicher Sicht ist diese Kennzeichnungspraxis jedoch nicht zu beanstanden.

Viel interessanter wäre es, den tatsächlichen Anteil an Vanille-Schoten zu erfahren. Bei Zutaten, die nur in geringen Mengen zur Geschmacksgebung verwendet werden, greift jedoch eine Ausnahmereglung. Hersteller müssen hier die eingesetzten Mengen nicht offenlegen. Würzzutaten wie Vanilleschoten werden üblicherweise in solchen geringen Mengen eingesetzt.

Aus unserer Sicht sollte der Gesetzgeber die Ausnahmeregelung streichen, denn Verbraucheranfragen zeigen uns immer wieder, dass auch geringe Mengen von Interesse sind.

Um die Kennzeichnung des Aromas für Verbraucher verständlicher darzustellen, wäre aus unserer Sicht die Schreibweise mit Bindestrich „natürliches Vanille-Sahne-Aroma“ ohne Zeilenumbruch hilfreich.
 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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