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Kennzeichnung von Lebensmitteln mit Alkohol

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Kennzeichnung von Lebensmitteln mit Alkohol

Frage

Letzte Woche kaufte ich ein Tiramisu und einen Kuchen vom Discounter und war zu Hause schockiert, als ich herausfand, dass beide Alkohol enthalten. Auf den Produkten selbst befand sich kein gut sichtbares Etikett, sondern nur ein kleines Etikett auf der Unterseite der Produkte. Und es war nur ein Zufall, dass ich es bemerkte, bevor ich meinen Kindern die Desserts anbot. Sicherlich hat ein modernes Land wie Deutschland ein Gesetz, das Lebensmittelhersteller anweist, ihre Produkte sichtbar zu kennzeichnen, wenn sie Alkohol enthalten, und lässt es nicht zu, dass diese Produkte an Minderjährige verkauft werden? Oder irre ich mich?

Antwort

Tatsächlich dürfen Lebensmittel, die hochprozentige alkoholische Getränke in nennenswerten Mengen enthalten, nicht an Kinder und Jugendliche verkauft werden. Der genaue Wortlaut ist: „Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke (als Bier und Wein) in nicht nur geringfügiger Menge enthalten“, dürfen nicht an Kinder und Jugendliche abgegeben werden. „Nicht nur geringfügig“ bedeutet, es muss ein wesentlicher Bestandteil und nicht nur Gewürzzutat sein. Ein alkoholhaltiges Dessert könnte also durchaus zu den Lebensmitteln gehören, die nicht an Kinder und Jugendliche abgegeben werden dürfen. Eine klare Vorgabe, ab welchem Alkoholgehalt ein Lebensmittel nicht an Jugendliche verkauft werden darf, gibt es leider nicht.   

Zudem gibt kein Gesetz, das eine Alkoholkennzeichnung bei festen Lebensmitteln vorsieht. Auch der Alkoholgehalt muss – im Gegensatz zu Getränken – nicht auf der Verpackung stehen. Die alkoholhaltige Zutat muss lediglich – wie alle anderen Zutaten – in der Zutatenliste aufgeführt werden.

Alkoholhaltige Zutaten können beispielsweise Spirituosen wie Cognac, Weinbrand, Rum oder Cointreau sein. Wenn reiner Alkohol verwendet wird, steht „Ethanol“ oder „Ethylalkohol“ im Zutatenverzeichnis. Besonders häufig ist Alkohol in Süßigkeiten, Desserts und Fertiggerichten zu finden. Aber auch Salatdressings, Feinkostsalate und Konfitüren enthalten gelegentlich Alkohol.

Verbraucherbeschwerden zeigen, dass Alkohol in der Zutatenliste leicht übersehen wird. Nicht jedem sind Zutaten wie Cointreau, Marsala oder Cider ein Begriff. Aus unserer Sicht muss die Kennzeichnung alkoholhaltiger Lebensmittel verbessert werden: Produkte, die Alkohol als Zutat enthalten, sollten einen gut lesbaren und schnell auffindbaren Hinweis auf Alkohol tragen.

Übrigens: Alkohol muss auch in alkoholhaltigen Getränken erst ab einem Anteil von 1,2 Volumenprozent gekennzeichnet werden.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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Micha G.
21.09.2021 - 08:18

Wenn man bedenkt, wie streng unsere Gesetze in anderen Bereichen sind, überrascht es doch sehr, dass Alkoholgehalte in Lebensmitteln sowie in Getränken unter 1,2 % nicht gekennzeichnet werden müssen. Schließlich sind somit ernsthafte Schädigungen bei Kindern, Schwangeren und trockenen Alkoholikern zu befürchten.

Beispielsweise beim Malzbier denken ja viele, es sei Alkoholfrei, es kann jedoch ohne Kennzeichnung bis zu 1,19 % Alkohol enthalten. Bei einer 500 ml Flasche macht das 5,95 g Alkohol. Ab 1,5 g Alkohol können bei Kindern Schwindelgefühle ausgelöst werden. Diese 1,5 g sind laut dem Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Arzneimittelagentur (EMEA) zugleich die Höchstdosis für ein 6 jähriges Kind mit 20 KG Körpergewicht.

J. Lange
20.05.2020 - 11:32

Ich möchte mich den anderen Vorrednern anschließen. Es scheint mittlerweile zu viel verlangt zu sein, dieZutatenliste zu lesen. Allein das Statement "Verbraucherbeschwerden zeigen, dass Alkohol in der Zutatenliste leicht übersehen wird." zeigt, dass die meisten Konsumenten sich nicht einmal die Mühe machen, Zutatenlisten zu lesen. Schlimmer ist, dass sie hier auch noch in diesem Verhalten bestärkt werden. Kaufen die Menschen ihre anderen Konsumgüter genauso? Nur nach dem lustigen bunten Bild auf der Verpackung? Am schlimmsten finde ich dann ja noch immer das mit einem deutlich entrüsteten Ton vorgetragene: "Das hab ich nicht gewusst!!" Ein einfaches Lesen der Zutatenliste hilft in 99% der Fälle weiter. Für den verschwindend kleinen Rest hilft es, die Hersteller anzuschreiben und zu fragen.

Kiwi
15.05.2020 - 12:24

Ich stimme den Vorrednern zu: ich würde mich massiv getäuscht fühlen, wäre in meinem Tiramisu / Zabaione / o. Ä. kein Alkohol. Denn diese Zutaten gehören nach den gängigen Rezepturen in diese Produkte. Wer blind ins Regal greift und ein Produkt kauft dessen typische Zusammensetzung man nicht kennt, kann sich auch nicht beklagen wenn darin etwas ist, was er/sie vermeiden will.

Oder wäre es Schuld des Herstellers, wenn ein Mensch mit Nussallergie korrekt deklariertes Marzipan isst und dabei zuschaden kommt, weil die Zutatenliste nicht gelesen wurde und der Mensch nicht wusste, was Marzipan ist und dass es typischerweise Mandeln enthält?

Sorry, ich habe als Verbraucher Verantwortung für mich selbst und meine Kinder. Wenn ich (oder meine Kinder) eine Zutat nicht zu mir nehmen darf / will, muss ich die Zutatenliste lesen.

Junit
15.05.2020 - 12:18

Sehr geehrter Herr Steiner,

Sie sprechen mir aus der Seele!
Warum sieht sich heutzutage kaum noch ein Endverbraucher mit der in der Verantwortung, seinen gesunden Menschenverstand einzusetzen? Leider schalten mittlerweise viele Endverbraucher ihr Hirn beim Einkaufen aus und lassen ihren Unmut, Unwissenheit und Einfältigkeit an den Herstellern und Produzenten der Lebensmittelindustrie aus. Wirklich schade.
Wahrscheinlich wird auch bald gefordert, dass ein namenhafter Hersteller (und natürlich auch alle anderen) seine Kirsch-Schokopralinen auf der Frontseite mit "Achtung: Schnapspralinen enthalten Alkohol!" kennzeichnen muss.

Vielen Dank Herr Steiner für Ihre kritischen und konstruktiven Beiträge hier auf der Seite - es freut mich immer sehr, diese zu lesen!

DirkNB
15.05.2020 - 10:18

Allein die Kenntnis kulinarischer Standards hilft da weiter, so gehört Amaretto als Likör ins Tiramusu Standard-Rezept. Je nachdem, wie sich ein Hersteller an die Standards hält, muss man also Alkohol darin erwarten.
Interessant wird das Thema bei Produkten, die Alkohol enthalten, dafür aber nicht bekannt sind. Kefir beispielsweise oder Brot. Oder in denen sich geringe Mengen mit der Zeit bilden, wie bei Apfelsaft.

Christian Steiner
15.05.2020 - 09:23

Liebes Team von Lebensmittelklarheit,

ich wäre schockiert, wenn mein Tiramisu KEINEN Alkohol enthalten hätte! Das weiß doch nun wirklich jeder, dass da Grappa/Amaretto o. ä. drin ist. Man kann halt nicht davon ausgehen, alles gedankenlos Kindern servieren zu können.

Zudem wurden die Produkte ja auch gar nicht an Kinder verkauft, oder? Oder ist jetzt die Forderung, sie sollen es auch nicht mehr an Eltern kleiner Kinder verkauft werden dürfen...!?!

Schon interessant, wie die Nutzer dieser Seite manchmal versuchen, sich aus der Verantwortung zu ziehen...

Herzlichst,
Ihr Christian Steiner

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